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den Akten nicht bekannt ist, daß Conen in den letztenMonaccii seines Lebens Farbcrrblhe genossen habe, sokan» diese Rothung mir die Folge einer schon ganz ent-wickelten sehr ausgebilderen Entzündung der Knocheusnb-sianz selbst scyn : und wir sehen also hier die eigentliche,wahre, träumerische Entzündung deö Knochengewebcsals Fol^e der Quetschung eines Schädclknochenö in ihrervollkommensten und reinsten Entwickelung. Nur eineSchwierigkeit bleibt übrig, welche sich mit der bestehen-den Aktenlage durchaus nicht vertragen will; nämlichdamit lene Entzündung in dem Knochcngewebe des Hin-terhauptbeines , welches noch dabei viele compacte Rin-densubstanz und wenig Diploe enthältentstehen undsich bis zur Entscheidung einer starken Röthe anöbilde»konnte, — mußte Conen nach erlittener Kopfverletzungnoch ziemlich lange Zeit, wenigstens mehrere Wochenleben, und er kann nicht unmittelbar nachher erdrosselt,in ein Faß gesteckt, und zwei Tage später in den Rheingeworfen worden seyn.
Vierte Frage.
,,Sind Cönens Kopfwunden, so wie sic in dem Ob-„duktiouS-Proiokvll beschrieben sind, von solcher Ve-rschossenheit, daß mit Zuverlässigkeit aiigeiwmmeu„werden muß, sie seyen während des Lebens entstan-„dcn, und sie seyen nicht Folgen solcher zufälligen„Verletzungen, welche der Leichnam während seines„Aufenthaltes im Wasser erfahren konnte?"
Wunden, nach deren Entstehung der Verletzte einige,nicht gar zu kurze Zeit sonlebt, erleiden so bedeutendeVeränderungen, daß sic leicht von Verletzungen, die an