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und Handbücher ersetzt werden ist; — wie wenig aberRichter (in den Ansangsgründcn der Wundarzneikunde,2ter Vaud) bei seinen sonst ungemein großen und übermein Lob erhabenen Verdiensten um die deutsche Chirurgie,eine gültige Autorität gradc in der Lehre von den Kopf-wunden scy , darüber will ich nicht selbst urtheilen, son-dern nur das Urtheil eines neuern, sehr geschätzten undberühmten Schriftstellers, nämlich des Professors Zanganführen, welcher (in der Darstellung blutiger hei'lkünstl»Operationen, 2r Theil. Wien i 8 ,Z> pog. iZ) sagt:,,So sehr ich die großen Verdienste eines Richters zu schätzen„weiß und wirklich schätze, so sehr muß ich wünschen,„daß die Abhandlung über Kopfverletzungen rc. rc. in seinem„klassischen Werke nicht ausgezeichnet stände; denn der durch„die Befolgung seiner da ausgestellten, der Erfahrung und„Theorie widersprechende» Grundsätze, angerichtete Scha-nden ist eben so groß, als das seiner Autorität übrigens„mir Recht huldigende Vertrauen der Unerfahrnen."
Und doch gründet auch selbst Henke in seinem, übrs-gens mit verdientem Veifalle aufgenommenen Werfe überdie gerichtliche Arzneikunde die meisten seiner Lehrsätze über dieKopfwunde» auf Richters Autorität. Die wahre Beleh-rung über die Natur dieser Wunden sowohl überhauptals über die Hirnerschüttcrung bei denselben insbeson-dere , ist gewiß nicht bei Richter, der am wenigsten alsQuelle betrachtet werden kann, sondern aus den iVlö-moires cln l'acoclömio rovale elo oliiiurgin cls choiis,aus den Schriften von Port, Ledran, Hill, Default,O. Holloran, Schomuker, Thomson u. a. zu schöpfen.
De» Umstand, daß inCönens Leiche hauptsächlich nurdie Blutgefäße an der Basis deS HirnschadelS und selbstdie größer» Arterien der harten Hirnhaut, besonders
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