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2) „daß die schnelle, plötzliche Tödilichkcit der Hirn-,,erschüttermig jede Möglichkeit der Lebensretkung„ausschlirße, und somit diese Verletzung des Ver-dorbenen zu den ganz unbedingt lödllichen„gehört."
Wäre das erste der Fall, so müßte jede Ohrfeige,jeder Stoß oder Fall auf den Kopf lebensgefährlicheFolgen nach sich ziehen, und welcher großen Einschränk-ung die zweite Behauptung bedürfe, ergi'cbl sich ausder bedeutenden Anzahl von Menschen, die von sehrhohen Graden der sogenannten Hirnerschütterung wiedergenesen sind, und noch täglich wieder genesen.
Es entsteht nun aber die Frage, ob sich bei Ebnen,nach erlittenem Schlage auf den Kopf, wirklich die-jenigen Erscheinungen äußerten, welche nach den heftig-sten Hirnerschütterungen (denn es wird hier von den Ob-duzenten und den Tricr'schen Aerzlen eine coiuinolioeerebri von dem höchsten oder wenigstens von einemsehr hohen Grade der Heftigkeit vorausgesetzt) einzutrere»pflegen.
Eine Hirnerschütterung von dem höchsten Grade derHeftigkeit hat den augenblicklichen plötzlichen Tod zurFolge; der Getroffene stürzt leblos zu Boden, selbstohne noch einmal zu zucken, und ohne einen Schrei zuthun. Dieser höchste Grad der Hirnerschütterung fandbei Ebnen nicht statt; denn gemäß des HamacherschenGeständnisses, war derselbe nach erhaltenem Schlageaus den Kops noch nicht todt, sondern er wurde erstdurch die Zusammenschnürung des Halses vollends um-gebracht. Bei einer noch immer sehr heftigen (abernicht der heftigsten) cornmotio cerebii fällt der Getrof-fene um, oder er taumelt wenigstens, er verliert das