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rnung (vom 26. Oktober) zu geben, und nimmt zu densonderbarsten Hypothesen seine Zuflucht.
Gemäß dieser Erposition soll die große aus der linkenAugenbraune stch in die Augenhöhle dieser Seite er-streckende und bis zur rechten Augenhöhle fortlaufendeBlutaustretung gar nicht von dieser Stichwunde her-rühren. Conen soll den Schlag in dem Augenblick,wo er gegen ihn geführt wurde, gesehen, deswe-gen geschrien, die Stirne in Falten gezogen habenu, s. w.
Wenn Ebnen nicht ganz unerwartet getroffen wurde,wenn er den Schlag, ehe er ihn traf, gesehen hat, sowird er nil^r geschrien, sondern ihm anogewichen, aufdie Seite gesprungen scyn, oder sich zur Gegenwehrgesetzt haben. That er einen Schrei, so geschah dieswohl nach erlittenem Schlag, wenn ihn nicht die Be-täubung daran verhinderte. Cönens Gcmüthsbewegungin dem Momente, wo er den rödtliche» Schlag erhielt,oder wo er ihn fallen sah, war gewiß der heftigsteSchrecken, nicht Zorn: nun pflegt zwar der Affektdes Zornes Runzelnng der Stirnhaut zu veranlassen;jener des Schreckens aber vielmehr diese zu glatten.Welchen Einfluß diese Runzclung der Stirnhaut, wennsie auch statt fand, auf die Vergrößerung der Stich-wunde haben sollte, ist durchaus nicht einzusehen; ebenso wenig, wie dieselbe eine Blutcrzitßung in das Zellen-gewcbe veranlassen oder die schon vorhandene vermehrensollte.
Die Annahme, daß die große Blutaustretung, welchevon der linken Augenbraune in die Augenhöhle sicherstreckte rc. rc. nicht von dieser Stichwunde herrühre,sondern etwa eine Folge der Stirnwunde Nro, 8 sey,