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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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erscheint als gänzlich ungegründet, wenn man er-wägt :

1) Daß diese Blutergießung zunächst bei einer Stich-wunde (nämlich bei der in der linken Augeubraune)ihre» Sitz hatte.

2) Daß die Höhle, in welcher sich das ergosseneBlut befand, mit dem Wuudkanal jener Stichwundeunmittelbar commum'cirte, indem sich aus ihr bei demaufwärts gerichteten Drucke nvch flüssiges Blut ergoß.

Z) Daß die Wunde Nro. 8 von derselben beträchtlichentfernt war.

4) Daß Stichwunden gewöhnlich mit Blutergießungenin ihrem Hintergründe verbunden sind.

Sollte die Blutergießung in der linken Augeubrauneund Augenhöhle einmal nicht von dieser Stichwundehergeleitet werden; so konnte man wohl eher als ihreveranlassende Ursache, die ihr näher gelegene Wunde Nr.9, als die beträchtlich weiter entfernte Wunde Nr. 8 be-trachten.

So wenig mit einem Bandmesser auf die in dem Ha-macherschcn Geständnisse angegebene Weise, und unterden dort angeführten Umstanden, jemanden eine Stich-wunde beigebracht werden kann; eben so wenig kannmit der Rückseite desselben eine eigentliche Hiebwundeverursacht werden. Die Hauptwunde (diejenige, aufwelche sowohl von den Hrn. Obduzenten, als von denTrierschen Hrn. Aerzten das größte Gewicht gelegt wird)soll nämlich die schon mchrmal erwähnte Hiebwunde seyu.Sie wird auf folgende Art beschrieben:

Auf der linken Seite der Stirn, über der Augen-

braune, und nahe an dem äussern Augenwinkel, fano

sich eine, einen Zoll und n Linien lange Wunde,