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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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Ich habe diese Bemerkung über die Wunde Nro. 8darum vorangeschickt, weil diese Wunde gewissermaßendie wichtigste ist und die absolute Lethalität der Kopf-verletzung, sowohl von den Herren Obduzenten als vonden gerichtlich vernommenen Herren Aerzten in Trier zu-nächst von ihr hergeleicec wird.

Ich will aber nun sämmtliche vier Kopfwunden, Nro.7, 8, 9 und io im Zusammenhänge betrachten.

Gemäß des Hamacherschen Geständnisses hat Fonkdem Ebnen nur einen Schlag mit dem Bandmefferauf den Kopf gegeben. Hr. Hofrath Seibold sucht zwarpsychologisch darzuthun, daß er mehrere Streiche geführthaben werde. Hievon aber ist in Hamachers Geständ-nis; nichts enthalten und Hr. Hvsrath Seibold bezeich-net diese Meinung selbst als eine von ihm ausgestellteHypothese, die in 1 'oro von keinem entscheidenden Ge-wichte seyn könne. Wenn Ebnen nur einen Schlag aufden Ko^f erhielt, so konnte ihm auch »nr eine Wundemittest des geschwungenen BandmefferS beigebracht wer-den. Es ist selbst nicht wohl einzusehen, wie die Eckenan der abgebrochenen Spitze des Messers, an den Stel-len wo sie auffuhren, kleine Wunden in der Nähe dergrbßern verursachen konnten: wenigstens mußten diezwischen der grbßern und den auf diese Weise verur-sachten kleinen Wunden befindlichen Hautdecken, in hohemGrade gequetscht erscheinen, wovon in dem Obduktions-protokoll nichts angemcrkc ist.

Wird nun Hamachers Geständniß als in allen seinenTheilen als wahr angenommen, so kann auch nur Einevon den bei Ebnen bemerkte» Kopfwunden, die ihm vonFonk beigebrachte seyn , und die Entstehungsweise der

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