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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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gegeben. Gerade die Ferm dieser für absolut tvdtlich er-klärten Wunde ist aber ein entscheidender Punkt, wes-wegen auch der Herr Ober - Prokurator in der Anklagevor dem Ausserordentlichen Assissenhofe auf diese Formder Wunde, und auf ihre Uebereinstimmung mit derRückseite des Bandmessers, ein besonderes Gewicht legt,und einen Tbcil des Thaibestaudes dadurch zu erweisensucht. Herr Hofrarh Seibold bemühte sich nämlich, inihr noch den (sternotypen) Ausdruck der Form der Rück-seite des Vandmeffers zu finden; es wird wohl hiezunoch mehr Phantasie erfordert, als um in den Stern-bildern die G-stallt von Bären, Jungfrauen und Skor-pionen zu erblicken.

Für's erste ist es gleichfalls eine willkürliche, durchdie Akten-Lage in nichts begründeteAnnahme des Hrn.Hofraths Seibold, daß Hr. Fonk den todtlichen Schlagauf den Kopf des Conen mit der Rückseite des Band-messers geführt habe. In dem Geständnisse des Ha-macher kommt hievon durchaus nichts vor; es heißtblos: ,,Fonck schlug den Conen mir einem Bandmefferdergestalt auf den Kopf, daß derselbe gleich blutete."

Es gereicht zu meiner Verwunderung, daß niemalsvon dem Untersuchungsgericht die Frage aufgeworfenund genauer erörtert wurde: ob der Schlag mit der Rückseite,oder mit dem schärferen Rande des Landmessers geführtworden ist? zur vollständige» Herstellung des Thatbestan-des wäre dies wohl nöthig gewesen. Wenn jene Frage vondem Gerichte den Sachverständigen nicht vorgclcgt wurde,so hätten sie selbst sich dieselbe stellen sollen. Hr. Hof-rath Seibold aber geht über diese Frage ganz lcichrhinweg, und nimmt ohne vorläufige Untersuchung,gleichsam als wW, es sich von selbst verstände, an,