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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
Entstehung
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XCVIII
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sie jemand sollten todtg>schlagen haben, der am Schlagegestorben war.

Ich will die Erzählung diese-? Falles hier so m'tihei-len, wie ei» französisches Blatt ihn enthielt, und alleEigeuheile» des Originals beibehalrcn.

,,Die menschliche Schwache ist so groß, daß auch dieDiener der Gerechtigkeit bei der Ausübung ihres erhabe-nen Amtes Jrrthümer begehen können. Die Archive derTribunale aller Volker bieten uns dergleichen Beispieledar, wo die Richter, irre geleitet durch falsche Jeugnisseund trügerische Anzeigen, über die Unschuld Strafenverhängt haben, die für das V e rb r e ch e » bestimmtfind. Doch, ist die Ungerechtigkeit dieser Urtheilssprücheeinmal anerkannt, so kommt die Gerechtigkeit dem Un-glücklichen zu Hülfe, und Alles, was nicht unersetzlichist, wird feierlich wieder gut gemacht- Die Gesellschaftbeeilt sich, die ungerecht verfolgte Unschuld wieder inihren Schooß aufzunehmcn, und ihr Beistand z» gewäh-re. Dies war das Resultat einer unglücklichen Bege-benheit, welche wir in einem kurzen Abrisse nun unfernLesern mittheilen werden:

Jean Courbon, aus der Gemeinde Mazet (ckop.-wte-inent äe In Haul6-I,oirk:), brachte den Tag und einenTheil des Abends vom 7. September 1817 in Gesell- *schüft seiner drei Schwäger, Galland, Rispal und Ta-vcrnier, in verschobenen Schenken mir Trinken zu. Cour-