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drückt sich der G R. Zachariä in der Darstellung aus,die er in den Heidelberger Jahrbüchern vom FonkschenProzeß gegeben. Nachdem er den ganzen Prozeß mitdem großen juristischen ^ Scharfsinne durchgegangen, derdie Arbeiten dieses Rechlsgelehrien bezeichnet, so schließter mit folgenden Worten:
„Und so trage ich dann kein Bedenken, meine Mei-„nung dahin zu äussern, daß ich, so wie die Sache„liegt, als Geschworner für Fonks und für Hamachers„Unschuld gestimmt haben würde."
Auch der verstorbene Fürst Staatskanzler war vonFonks Unschuld überzeugt, — «nd er wollte, — wennich recht unterrichtet bin, — Sr. Majestät dem Königeeine Revision des ganzen Prozesses verschlagen.
Noch unterm 6. November erhielt ich einen Brief vonihm aus Verona, der noch ganz von seiner Hand ge-schrieben war, und in dem sich das lebhafteste Interessean dieser Sache aussprach.
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Daß Menschen wegen eines Verbrechens vcrurtheiltwerden, welches gar nicht begangen worden, dieses istbei den Bonaparte'schen Schwurgerichten gar nicht selten.Noch im vorigen Jahre lieferten die französischen Zeitun-gen hievon ein Beispiel, wo auch drei Menschen von denGeschwornen zu den Galeere» verurtheilt wurden, weil
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