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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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Unsere Gerichte, denen ich übrigens nichts wenigerals Vollkommenheit nachrühmen mag noch kann, habenwenigstens das Gute, daß nicht dieVorurtheile der leichteingenommenen, durch Leidenschaft irre geleiteten nachdem Scheine absprcchcnde Volksmaffe sich mit auf denRichterstuhl setzen könne, um die Meinungen, die sie zu-vor in Wein - und Bierhausern eingetauscht und gewech-selt haben, in der Form Rechtens auszusprechen."

Wenn immer die Mehrheit der Geschwornen ausMännern bestände, die gebildet, die einsichtsvoll, die be-sonnen, die gewissenhaft waren, dann gewährte ei» Ge-schwornengericht eine Sicherheit für den Staat auf dereinen und den Angeschuldigten auf der andern Seite»dergleichen ein an gesetzliche Beweisnormen gebundenesCollegium rechtsgelehrter Männer wenigstens in der erstenBeziehung nicht leicht gewähren kann."

Allein so lange mir jene Voraussetzung nicht ver-bürgt werden kann, werde ich, selbst in ganz einfachenFallen, meinen Kopf weit lieber dem Urtheil selbst ei-nes mittelmäßigen Criminal - Collegiums (das mir dochwenigstens Gründe angeben muß) zur Disposition stellen,als einer Jury , diese sey ermächtigt, mich ohne Angabevon Gründen, entweder mit Einhelligkeit von zwölsStimmen, oder mit zehn gegen zwei, oder mit acht ge-gen vier, schuldig zu finden"

Uebrigcus behaupte ich, daß Frankreich gar kein Te-