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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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wie es bei Begebenheiten im Innern eines Hauses,und zur Nachtszeit nur immer vernünftiger Weise gefor-dert werden kann, für den vor öffentlichem Gericht Ha-macher, in seinen Ketten, das Zeugniß der Unschuld sowiederholt und feierlich ausgesprochen hat, in dessen Hausauch nicht die allermindesteSpur gefunden wurde, welcheauf das begangene Verbrechen auch nur entfernt einenSchluß begründen könnte, der zweimal verhaftet, zwei-mal wieder entlassen, ruhig der dritten Verhaftung ent-gegengeht, und sich der Gefahr eines französischen Ge-schwornengerichls bloß stellt, statt mit aller Bequemlich,keit seine Person in Sicherheit zu bringen: dieserMann wurde im Hellen Tageslicht der Deffentlichkeitvon den Trierer Geschwornen für schuldig erkanntden Conen (als Urheber) gemordet, aber zugleich auchnicht als Urheber gemordet, sondern (sich selbst odereinem andern?) bei der Ermordung Hülfe geleistet zuhaben!!"

Wenn doch diejenigen, die in neueren Zeiten allemögliche Dummheit und Verkehrtheit den rechtSgelehr»ten Richtern auf de» Kopf zusagen, in den Gerichtsanna-km deutscher Lander, seit der Aushebung der Folter undihrer Surrogate, auch nur ein einziges Beispiel Nachwei-sen wollten, das mit diesem Prozesse dem übrigens,zumal in Alt-Frankreich, sehr viele ähnliche zur Seitestehen nur einige Vergleichung aushielt!^