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d,'e calvim'sche Familie, welcher, als zur grausam unter-drückten Religionspanhei gehörig, die Tücke des Fana-tismus wohl zugetraut werden konnten, ein ziemlichscheinbarer Verdacht. Das Tvulouscr Parlament fehltenur darin, daß es blind die zahlreichen Gründe nichtbeachtete, durch welche jene Vcrdachtursachen in nichtsaufgelöst wurden."
„Als hingegen Fonk vor die Assise gestellt wurde, lagwider denselben kein einziger, auch nur scheinbarer Ver-dachtsgrund vor, wenn nicht das im Geheimen abgelegteaber auch im Geheimen und im Leffemlichen standhaftzurückgenommene, in sich selbst ganz unwahrscheinliche,in seinen wesentlichen Punkten widerlegte GeständnißHamachers dafür gelten soll."
„Bei der höchsten Ungewißheit des Thatbestandes derErmordung Eönens (um nicht geradezu von der Un-wahrschcinlichkei'r der Ermordung zu sprechen), wird ei»angesehener unbescholtener Familienvater, der erwiesener-maßen auch nicht das entfernteste Interesse hatte, eineso entsetzliche That zu begehen, gegen welche kein Um-stand zeugt, daß er sie auch nur habe begehen können,(weil sich auch nicht einmal ans Muthmaffnngen eineHypothese zusammencombiniren laßt, welche es begreiflichmacht, warum Cönen Nachts nach zehn Uhr noch zuFonk geschlichen siy?) dieser Mann, welcher durch seineHausgenossen sein Alibi auf eine Weise dargethan har,