1.XXXIV
Urtheile durch einen andern Umstand bestimmen lasten,und wenn man am Ende die Meinungen der zwölf Gc-schwornen wüßte, so würde man finden, daß jeder sichdurch einen besondern Umstand in seinem Urtheile hatlenken lassen.
Ob dieses so recht ist oder nicht? genug esist so, und es wird bei Geschwornengerlchten immer soseyn.
Indeß ist doch zu wünschen, daß Männer vom Fache,nämlich Zergliederer, einmal ihre Meinung überdas Ganze des Thatbestandes sagen, und nicht bloß übereinen einzelnen Punkt.
Was es beweist, ob das Blut geronnen oder nicht ge-ronnen , — ob die Gefäße blutleer waren oder nicht,—dieses und vieles andere kann ein Laie nicht beurthei'len:wie gelehrt und weitläufig auch der Vortrag seyn mag,den die Herren Sachverständigen den Herren Geschwor-nen so wie dem hohen Asfisenhofe darüber gehalten haben.
Es scheint mir daher ein würdigerGegen-srand der Untersuchung sowohl für einzel-ne Zergliederer, als auch für die medizini-schen Fakultäten der deutschen Universitä-ten zu seyn, wenn sie alle Aktenstücke durch-gehen, diese prüfen und dann ein Urtheilüber sie fällen.
Dieser große Rechtshandel muß durch