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„lind Hamachcr unschuldig zu finden, oder auch nur„dafür lialren zu können, würde mir selbst jctzr noch„unendlich lieb scyn. In der ganzen Prozedur glaube„ich nirgends weder Leidenschaftlichkeit noch Verblendung„an den Tag gelegt zu haben, und fänden meine An-„sichten sich auch irrig, so würde das errare liuuisuuin„esr gewiß hiermit Rechtplatz finden."
Der Brief, aus dem diese Stelle genommen, ist inder Fonkschen Criminal-Prozedur von Tall, Seite ZZ2,abgedrnckt.
Liest man die Hamacherschen Aussagen ganz unbefan-gen, so sinder man eine Menge kleiner Iüze, aus denenman sieht, daß sie nichts wie rin wohlerfundenes Ge-fangniß-Geschichtchen sind.
So hatte sich der Kiefermeister eingercdek, Fonk müßteden Conen erschlagen haben, um seine Brieftaschezu bekommen, in der Papiere gewesen, die fürFonk höchst verderblich seyrn. Denn man wußte, daßdie Brieftasche von Ebnen gefehlt hatte. Er erzähltenun, daß Fonk, sobald er den Ebnen erschlagen, gleichnach seiner Brieftasche gegriffen. Spater, nachdem dasganze Rechnungswesen zwischra Fonk und Ebnen durchdie Schiedsrichter untersucht und geordnet worden, sofand sich freilich, daß in Cönsris Brieftasche keine Pa-piere gewesen, die für Fonk irgend einen Werrh hatten.Wahrscheinlich hätte Zvnk für die Brieftasche von Ebnen