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tersuchungsrichter, hiermit noch nicht zufrieden, ließ nochzwei Aerzte von Düsseldorf kommen, die in einem aus-führlichen Gutachten die nämliche Meinung, wie dievier vorhergehenden, äufferten. Endlich fiel der Unter-suchungsrichter auch noch auf den Gedanke», einen Thier-arzt und einen Schlächter kommen zu lassen, welchegleich erklärten, daß diese flrischichte Masse daS^ Hinter-theil von einem Ferkel sey. Die Angeschuldigte wurdevon der Rathskammer freigesprochen. Dieser Jrrthumdes Herrn Kreisphysikus ServaeS ist ein Beweis, daßgerichtliche Aerzte nicht unfehlbar sind. Wäre der Un-tersuchungsrichter weniger umsichtig gewesen; hätte ernicht noch andere Aerzte zugezogen; hätte die Raths-kammer die Sache an die Anklagekummer verwiesen,und diese die Versetzung in den Anklagestand erkannt,so wäre Mechkildis Roskotten vor die Assisen gekommen,und vielleicht znm Tode verurtheilt worden.
y.
Man sieht an diesem Beispiele, in welchem unvollkom-menen Zustande noch die gerichtliche Medizin ist. —Ein Rezensent in den Heidelberger Jahrbüchern gingneulich so weit, zu behaupten, daß die gerichtliche Medi-zin eine Wissenschaft sey, die noch erst solle erfundenwerden.
Als Geschwttner hat man fast bei jeder Assise