XXIX
Allein begreifen läßt es sich wohl, warum die Juristendieses positive Begehren an die Aerzte stellen. Gewöhn,lich haben sie bei Criminal-Unlersuchungen von Anfangsehr wenig Licht, und da der Leichenbefund nun immerdie Grundlage der ganzen Prozedur bildet, so wollensie wenigstens aus diesem jede Aufklärung erhalten, diesich nur möglicherweise aus ihm ziehe» laßt. Daher ihrebeständige Anforderung an die Aerzke, ihnen mit Be-siimm.heil die Ursache des Todes anzugeben.
Diese pflegen nun hierin gewöhnlich auch nicht säu-mig zu seyn, da sie eine gewisse Leichtigkeit besitzen, al-les erklären zu können. — Diese rührt, wie Herr Prof,von Walther in Trier bemerkte, daher, daß die prakti-chen Aerzte vielfach von ihren Kranken über ihren Krank-heitszustand und über die Ursachen von jeder Erscheinungbefragt werden, welche Fragen sie aus Gefälligkeit ge-gen die Kranken glauben beantworten zu müssen, wo-durch sie dann nach und nach so eine Art von medizini-schem Eonversations-Lericon werden, in welchem die Ant-wort auf alles zu finden ist, von der Jeder bis zumPilze, und vom Elephanten bis zur Milbe.
Hierdurch entstehen nun oft Erklärungen, bei denenman sich kaum des Lächelns enthalten kann. — Alsman den Leichnam von Ebnen im Rheine fand, so schwam-men in der Gegend ein paar Bretter, welche ebenfallsmit aufgefischt wurden. Sie rührten vermuthli'ch von ei-