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doch nachher in keiner Weise aus dem Leichenbefund zuerklären sind , eben weil Niemand der Sache beigewohnt.
Fällt er auf die Brust, so wird er auf dieser einenBlutunterlauf und einen schwarzen Fleck bekommen, ge-rade wie Ebnen einen halte, und man würde sehr imLrrlhum seyn, wenn man daraus nun schließen wollte,daß er erwürgt worden sey. — Wer erwürgt wird, derwird, wie Prof. v. Walther bemerkte, an der Kehle an-gefaßt. Allein an der Kehle und dem Kehlkopfe vonConen fand sich keine Spur der Verletzung. Dieses Fal-len auf die Brust kann auch die BluiauStretungen ver-anlaßt haben, welche die Obduzenten in der Brusthöhlebeobachteten.
Allein es bleibt immer gewagt, hierüber Vermuthun-gcn aufzustellen, eben weil Niemand die Sache gesehen.Denn nachdem man aus dem Befund deö Körpers denHergang der Sache aufs Beßte glaubt erklärt zu ha-ben, so könnte nachher jemand kommen, der die Sachegesehen, und erzählen, daß sie sich doch ganz anders verhält.
Die Juristen fordern offenbar von den Aerzte» zu viel,wenn sie in ihren Criminal-Ordnungen verlangen, daßdiese ihnen nun jedesmal die Ursache des Todes aus derAnsicht und aus der Untersuchung der Leiche mit Be-stimmtheit angeben sollen. — Wenn der Arzt sagt: ist-weiß cs nicht; — soll er dann doch in seinem Berichtesagen, er wüßte es?