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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
Entstehung
Seite
297
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wollte man einen ganzen Hofstaat, oder die Herren-Bank einerder neuen Detail-Repräsentationen dazu delegiren.

Wie mau übrigens im Ernste daran denken kann, SandsLeben vor dem Richterstuhle zu retten (und es glauben an dieseMöglichkeit sogar angesehene Geschäftsmänner in Dresden), bleibtmir unbegreiflich. Der Richter, der (und ich denke, der Gewissen-hafte kann nicht anders) keine Stimme hört, als die des Ge-setzes; der die That und die Motive des Thäters, das geraubteMenschenleben und nicht den Abscheu, den der Besitzer desselbeneinflößt, berücksichtigt; ich denke, er kann und darf für Sand keinUrtheil haben, als ein Todesurtheil. Ein anderes versprachsich auch Sand selbst nicht, der ihm durch freiwilligen Tod zu ent-gehen suchte, und verhüte nur Gott, daß nicht die Furcht zu einerSchändlichkeit verleite, zu einer geheimen Hinrichtung. SandsRettung aber würde nur ans zwei Wegen möglich sein: durch eineAppellation an das Volk, an dessen frcisprechcnder Stimme ich imgeringsten nicht zweifeln würde, oder durch Vorschützung seinesWahnsinnes zur Zeit, als er die That ausführte. Jene aber ge-hört nun einmal nicht zu den gültigen Rechtsmitteln, und dieseVertheidignng, der ohnehin die erwiesene, lange Bcabstchtigungder That und die bedächtige Vorbereitung dazu widersprechen,dürfte gerade dem Sand selbst am unwillkommensten sein, der sich,vermöge ihrer, eines vermeinten Verdienstes beraubt sehen müßte,für das er schon sein Leben freudig eingesetzt hatte.

Bei keiner Gelegenheit hat sich wohl die Unzuverlässigkeit deröffentlichen Blätter und der Bühnen und die Albernheit ihrer An-maßung, Organe der öffentlichen Meinung zu sein, so bloß ge-geben, als bei dieser. Nicht so laut, als diese Prätensionen, sinddie Kritiken des Publikums; aber zahlreich und deutlich genug.So habe ich in zwei Kaffeehäusern in Berlin auf einem imGesellschafter" befindlichen Bildnisse Kotzebne's die Unterschrift: