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wärts im Interesse seiner eigenen Familie. So hatte er z. B.vom Kantonsrath ein Zeugniß verlangt, daß seine Familie voralter Zeit, in Abwesenheit österreichischer Amtleute, die LandschaftMarch, im Namen Oesterreichs, verwaltet habe. Der Nath cr-theilte ihm, ans Trc» und Glauben hin, zwar ein solches Zeug-'niß; aber doch erregte das ein nachthciligcs Gerede und allerleiBedenklichkeit. Denn niemand mochte glauben, daß man ein soseltsames Zeugniß von einem, im Namen eines fremden Fürste»,über einen Theil des Kantons, vor fünfhundert Jahren geübtenSonveränetätsrecht, ohne besondere Absichten und Zwecke begehrenkönne. In der March selbst und in den sogenannten äußern Be-zirken erregte dieser Schritt Argwohn. Man sagte sich nachher,jenes Zeugniß habe auch zur Erlangung des Grafentitels dienenmüssen, der ihm an seiner Volksbelicbtheit nicht wenig schadete.
Ziemlich übereinstimmend war man aber darin, daß Reding,nachdem er in den Tagen der Revolution die hohe Stelle einesLandammanns der Schweiz bekleidet gehabt, nicht mehr derselbegeblieben, der er vormals gewesen war; sei cs, daß er sich indem Kreis des Ländchens Schwyz zu beengt fühlte, oder daß ihndie Erinnerung an das, was er an der Spitze der ganzen Schwei;gewesen, und nicht mehr war, mit Unbehaglichkeit erfüllte. Ervergaß sich zuweilen, freien Männern bcfchlshaberisch gegenüberzu stehen, die seinen Befehlen aber oft zu gehorchen verweigerten.Man weiß, daß wenn Freunde ihm Vorstellungen darüber machten,er sich empfindlich von ihnen zurückzog.
Die Einwohner des geringen Fleckens Gcrsa», etwa 1200 See-len, die vor der Revolution ebenfalls eine selbstherrliche Republikgebildet hatten, empfanden die Vernichtung ihres kleinen Staatesund die Einverleibung desselben ln Schwyz, schmerzlich. Redingvorzüglich hatte diese Einverleibung betrieben, und man trug esihm nach, daß cs nicht in den schonendstcn Formen geschehen war.