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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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tief eingerostete Volksgewohnhcit, gegen eine z» rechter Zeit spröde,zn rechter Zeit geschmeidige Politik des Priesterthums, und gegendie Eifersucht anderer Familien zn ohnmächtig, welche auf Einflußund Macht Ansprüche zu bilden gleichsam das Erbrecht trugen.So mußte er den alten, heimlichen Schaden nur leise berühren,um nicht die öffentliche Gunst einznbüßen, in Schul- und Armen-wesen nachzubeffern, oder wo sich irgend Sinn für gemeinnützigeUnternehmungen offenbarte, diese mit Nachdruck zu befördern.Plötzlich, nach Napoleons Sturz,' nach dem glücklichen Vor-dringen der wider ihn verbündeten Mächte zum Rhein, nach derDoppelsprache der ausländischen Minister, die in Zürich feierlichjeder Einmischung in dle Innern Angelegenheiten der Schweiz ent-sagte, nnd in Bern (durch den Grafen Senft-Pilsach) die Gegen-revolution forderte, nach dem Einzug eines österreichischen Hecr-theils, um durch die Schweiz in Frankreich einzurücken, erhobenabermals fich die Patriziate, die Städte, die Herrcngeschlcchterder demokratischen Kantone, Die Vermittlungsurkunde ward auf-gehoben. Man begehrte die alten Vorrechte nnd Herrschaftenzurück. Frühere Entsagungen, Frciheitsbriefe und Eide wurdenwieder für nichtig erklärt. Die betrogene Mehrheit der Nationbetrachtete mit Unwillen das verrätherische Spiel, welches zn ihremVerderben getrieben ward. Aller Orten Anfstände, Bewaffnungen,Protestationen. Aber List, Gcwaltthat, diplomatische Künste, undvor Allem die Drohungen mit Waffen der verbündeten Mächte,siegten. Man stellte in Eil, in einer neuen Bundesakte, das Un-wesen ans den Tagen des 18 . Jahrhunderts, so viel es möglichwar, wieder her. Und so weit war Reding seinen früher» Ansich-ten nnd Ucberzengungcn fremd geworden, daß er zn einem BnndeS-vertrag allein schon jenes berüchtigte Stanser Verkommniß ausdem 16 . Jahrhundert zureichend fand, in welchem sich die dama-ligen Regierungen der Kantone gegenseitigen Beistand wider