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konnte. Er mahnte zur allgemeinen Annahme demokratischerGrundlagen bei den nenznschaffendcn Staatsvcrsassungen derKantone.
„Laßt uns," rief er: „jeden unserer Schritte mit Gerechtigkeitund Großmnth bezeichnen. Machen wir den Grundsatz der Gleich-heit der Rechte zur Basis der Staatsverfassungcn, und wirwerden das Schweizern« lk beruhigt und für die guteSache gewonnen habe». Das Volk wird dann die Rechte desVaterlandes als die scinige» betrachten und vertheidigcn, sobaldihm das Vaterland eine beruhigende Eristeuz gibt und versichert/'
Aber gerade nicht das war cs gewesen, wofür die Patriziateund weiland «berhcrrlichcn Städte den Aufstand gemacht und mitEntzücken jedes Opfer dargebracht hatten. Ihre ehemaligen Vor-rechte wollten sie zurückerobern. In der Stadt Bern hatte» sichdie ehemaligen Nathsherren geradezu wieder in „denjenigen Standversetzt, von welchem sie im Jahre 1798 verdrängt" worden waren.Man erklärte, zwar etwas schüchtern noch, aber doch deutlich,offiziell und halbofstziell in öffentlichen Blättern, „daß die ehe-maligen Obrigkeiten der Schweiz durch den praktischen Volkswillen,und nicht durch den theoretischen, su noua <lu pouxls, wieder inihre Rechte und Würde eingesetzt seien." — Gegen einen, vonAlohs Reding Unterzeichneten „Aufruf der demokratischen KantoneUri, Schwyz, Glarus und Appenzell an die Bewohner der ehe-mals aristokratischen Kantone und untergebenen Lande" (vom18. September 1802), worin ähnliche Erwartungen der staats-bürgerlichen Rechtsgleichheit gegeben worden waren, bezeugte manin den Städten öffentlichen Unwillen, daß man dergleichen Gedan-ken durch den Druck verbreite, „die bloß schriftlich und'coufi-dentiell zur Mittheilnng hätten gelangen sollen."
Es ließ sich voraussehen, daß bei längerer Fortdauer der Be-wegungen und Unruhen in der Schweiz, die aristokratischen und