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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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bar mit dem Volk selbst, und nicht durch unsere Vermittelungmit demselben zu thuu haben werden. Ruhe und gegenseitigesZutrauen und vollkommene Vereinigung von Allen ist zuletzt nochAllem vorzuziehcu. Und diese herrschen nust in unserm Kantonauf eine ganz eigene Art."

Leben Sie wohl. Immer Ihr Freund."

Neding."

Er, an der Spitze der Föderalisten.

Ohne Frankreichs Billigung, ohne Zustimmung des ersten Kon-suls Bonapartc, dessen Wort über Europa mächtig waltete, dessenBesatzungen noch in der Schweiz lagen, konnte diese allerdingskeine Hoffnung hegen, nach eigener Wahl und auf Dauer eineStaatsvcrfassung bei sich einzurichten. Daher hatte die helvetischeNegierung schon im Frühling desselben Jahres (180l) die HerrenRengger und Glapre mit einem Verfassungsentwurf nach Parisgesandt, um ihm die Genehmigung des französischen Oberhaupteszu bewirken. Sie erreichten ihren Zweck nicht. Bonaparte hatteschon damals geäußert, daß eine unbedingte Einheit ihres Staatesden Schweizern nicht angemessen sein könne.

Jetzt, nach dem Austritt der Abgeordneten von Schwpz, Unter-walden, Uri und andern Kantonen, ans der Tagsatzung, wardder Gedanke Bouaparte's zu einer Regicrungsrcvolution, und zuGunsten des Föderalismus benutzt. Es geschah im Einvcrständnißmit der französischen Gesandtschaft. Die unvollständige Tagsatzungward aufgelöst, selbst die bisherige Regierung; dagegen, in Folgeeiner vorgeblich vom erste» Konsul empfohlenen Verfassung, einneuer, gesetzgebender Senat cinbcrufen und der Mehrheit nachaus Männern zusammengesetzt, welche im Rufe standen, entschie-dene Verfechter deö ehemaligen Bundeswesens zu sein. Der Senat