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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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Vorschläge, die dringendsten Staatsbedürfnisse, die gemeinnützigstenEinrichtungen wurden von Eigennutz, oft nur von unverständigemEigenst»» der Gemeinden, oder ihrer Führer, znrückgewiesen. DasRecht, nichts geben, nichts steuern zu müssen, galt für die Kronedemokratischer Freiheit. Daher war und blieb der Bundesstaatarm und ohne Mittel, selbst die in einem wohlgeordneten Landeunentbehrlichsten Anstalten zn schaffen. Erst in den neuesten Zei-ten gelang es, die nothwendigsten Hochstraßen zn Gunsten desWaarenverkehrs anzulegen, und eine höhere Schulanstalt in derStadt Chur zu errichten. Bei der dürftigen Besoldung und Un-sicherheit der Pfarrstcllcn fehlte es sogar an wohlunterrichtetenGeistlichen. Die ziemlich allgemeine Bildungslosigkeit der freienLandlente fühlte nicht das Bedürfnis; einer bessern Jugenderziehung;daher war es gar nichts Unerhörtes, wenn zur Herbstzeit die ver-sammelte Gemeinde in Frage setzte, ob man für den bevorstehen-den Winter einen Schullehrer besolden wolle?

Aus der fortgepstanzten Unwissenheit und Unkunde des Volksentsprang neben der starren Befangenheit desselben in Herkommenund Gewohnheit, neben dem leicht erregbaren Mißtrauen gegenjeden Beförderer des Bessern, der mit dem bloßen Rainen einesNeuerers geächtet werden konnte, auch die größte Unbeholfenheitin Verbesserung des häuslichen Wohlstandes. Selbst Landbau, Vieh-zucht und Alpenwirthschaft blieben unveredelt, oder von alten hem-menden Nechtsamen und Beschwerden niedergehalten. Zufriedenmit mäßigem Gewinn von der Ausfuhr roher Stoffe, blieb Jederdem Auslande für dessen gemeinste Fabrikate zinsbar. Für Gewerbealler Art fehlte Sinn und Sachkenntniß; sogar an den meistennöthigen Handwerkern war und blieb Mangel. Ich sah in denThäleru des Zehngerichtenbnndes noch Karren, Mühlen und andereWerkzeuge in der ungeschlachten Rohheit ihres ersten Erfindungs-jahrs. Meistens sind es Fremde, die.mit ihrem Unternehmungs-