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Bewohner Rhätiens zwar inSgesammt dem Christcnthum, abernicht den gleichen Glaubensbekenntnissen desselben an.
Aus diesen Gegensätzen, welche Natur und Schicksal hier, wieselten oder nirgends ans dem Erdball, in einem engen Raum ver-band, und ans der Freiheit, die man de» Anbancrn dieser meistens»nwirthlichen Gelände lassen mußte, wenn sie das Leben darinfristen oder erträglich finden sollten, erklärt sich'S, wie gleich vonAnfang her die Thalschaften und Dorfschaften, durch Sprachen,Sitten, Hochgebirge und Waldströme getrennt, sich, wie eben soviele kleine Staaten, vereinzelten und gleichsam verinseltcn. Fastjeder von den Alpenhirtcn gehört schon ohnehin durch seine Lebens-art in den hohen Einsamkeiten des Gcbirgs, eine gute Zeit desJahrs hindurch fast niemandem, als sich selber, an. Fern vonder übrigen Welt genießt er die Nngcbnndcnhcit eines RobinsonEben so der durch die Wildnisse und Gletscher schwärmende Gems-jäger, oder der mit seiner Familie in abgelegener Hütte am Berg-Hang wohnende Hausvater. Die größte persönliche Freiheit fälltda jedem von selbst zu; und sie wird jedem zum natürlichen Be-dürfnis.
Und in der That, auf Bewahrung dieser Freiheit und zwarin der möglichsten Ausdehnung, beruht auch das ganze wunder-same Gcbän des rhätischen Staatsgebildes. Jeder in seinem Dorfesteht dem Andern, er dünke sich adlich oder nicht, reich oder arm,als Bürger vollkommen gleich. Die obrigkeitliche Person hat,außer ihrem Amt, kein anderes Recht, als der geringste Mann.Jede einzelne Gemeinde in ihrem Thale hat ihre eigcnthümlicheOrtsvcrfassnng, ihre eigenen Freiheiten und Rechtsamc, in denensie nicht etwa nur den Nachbargemeindcn, sondern dem ganzenStaate Trotz bietet. Man hat schon erlebt, daß einzelne Dörfer,sobald es ihren Grund und Boden betraf, durch ihr Veto gemein-nützige Unternehmungen vereiteln konnten, die das ganze LandZsch. Ges. Schr. 32. Thl. 7