derten. Me Bürger haben in Landessachen gleiches Recht. Sindallgemeine Verordnungen und Gesetze, Beschlüsse über Staats-Verträge, über Krieg und Frieden nöthig, so werden sie in derLandsgemeinde verhandelt, zu welcher Knaben, wenn sie sechszehnJahr alt sind, eben sowohl als Greise mit gesetzgeberischer Ge-walt erscheinen und stimmfähig sind.
So ohngefähr war es damals; so ist es noch heut, so war esvor Jahrhunderten. Die einfachen Verhältnisse und Bedürfnisseder Hirtenfamilien haben fast keine Veränderungen erlitten. Siesind mit ihren Zuständen zufrieden, also in ihrer Art glücklich;unbekümmert um die übrige Welt, von der sie auch in der Thatwenig wissen. Sie verlangen von andern Staaten nichts; aberwollen auch in ihrer freien, hergebrachten Art und Weise sich nichtvon Andern stören lassen. Man konnte einen solchen Zustandstaatsbürgerlicher Gesellschaft beneidcnswürdig heißen; er gleichteiner patriarchalischen Nnschuldswelt. Man wird begreifen, daßhier von Steuern und Abgaben selten die Rede sein kann; dennNiemand von den paar tausend Gesetzgebern ist geneigt, sich Auf-lagen für das Gcmeinbcstc vorzuschreiben. Die Beamten dienennnentgcldlich, und finden ihren Lohn in der Süßigkeit des Herr-schens, in der Ehre, obenan zu stehen; in andern Vorthcilen, dieihren Familien durch eine höhere Stellung, nnd durch Verhältnissemit andern Regierungen zufließcn.
Aber diese Nnschuldswelt hat ihre Schattenseite. Fehlt esgleich an jenen öffentlichen Einrichtungen, die man in andern Län-dern unentbehrlich nennt, fehlt es doch nicht an den Nebeln, diedergleichen nöthig machen. Allein man behilft sich hier, wie mankann. Man sicht keine Armenhäuser, aber Bettler; keine Zucht-anstaltcn, aber Verbrecher; man schickt sie im schlimmsten Fall,als Verbannte, andern Ländern zu. Fehlen Aerzte nnd Apotheken,so stirbt man ohne sie, oder fragt alte Weiber. Fehlen Gesetz-