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Man denke sich die Bevölkerung einer mittelmäßigen Stadt,kaum 30,000 Seelen, in mchrern an einander grenzenden Thal-schasten zerstreut. Die aus rohbehancnen Baumstämmen zusammen-gefugten Häuser und Ställe liegen einzeln in den Wiesen undMatten des Thalgrundcs, oder an Bcrghängen, Waldströmen undzwischen Felsen, oder hin und wieder gedrängter zu einem Dorfe,beisammen. Jede Familie lebt ans ihrem kleinen Eigenthum, ab-geschlossen in sich, unabhängig, meistens von Viehzucht und demErtrag der Wiesen und Alpen. Von Handwerkern findet man hinund wieder kaum die unentbehrlichsten, und, ausgenommen ineinigen größern Flecken, keinen wissenschaftlich gebildeten Arzt,keine Apotheke, keine Rechtsanwälte. Man weiß nichts von Po-lizeibeamten, Wachten, Strafanstalten; nichts von Armen- undWaisenhäusern, Besserlings- und Zuchthäusern. Nur im Wintererblickt man die dürftige Einrichtung einer Schule des Dorfes.
Alles geht nach herkömmlichen Hebungen, wie vpr Jahrhun-derten; es gibt keine Gesetzbücher; der geschriebenen Gesetze mirwenige, und den wenigsten Leuten bekannt. Die Gemeinden habenihre Vorsteher, die sie fich selber wählen, und die das Gut derOrtschaft und ihrer Kirche verwalten. Mehrere Gemeinden bildeneinen Bezirk, dessen Bürger fich die obersten Vorsteher desselbenernennen, einen Landammann an der Spitze. Solch ein Landam-mann ist nicht nur das Haupt des Bezirks, sondern der allgemeineRathgcbcr. Jeder wendet fich an ihn; sogar in Familienhändcln.Die Vorsteher des Bezirks Schwyz im Hauptfiecken versammelt,ebenfalls mit einem Landammann an der Spitze, besorgen die all-gemeinen Angelegenheiten des Staats. In wichtigern Fällen, umder Verantwortlichkeit zu entgehen, berufen sie Vorsteher und Ab-geordnete der andern Thalschaften und Bezirke zu sich ein. Eineeigentliche urkundliche, geschriebene oder gedruckte Staatsverfaffungist ganz linbekannt. Man lebt wie vor Alters und seit Jahrhnn-