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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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Presse in seinem Hause zu eigenem Behuf errichtet hatte, erhobengegen ihn die Buchdrucker von Basel Klage vor der Obrigkeit des-wegen, weil er nicht nach alten Handwerksgebräuchen Mit-glied ihrer Kunstsame sei. Leicht würde Haas, wenn er sich denFormalitäten handwerkischen Schlendrians unterworfen hätte, alleEinwendungen besiegt haben; aber es war seine Handlungsweise,Vorurtheilen niemals nachzugeben, und mit der seinem Charaktereigenthümlichen Unbiegsamkeit, glaubte er sein Recht, als Er-finder, geltend machen zu können. Während von jeher die Re-gierungen polizirter Staaten wetteiferten, nützliche Entdeckungenzu belohnen, um den Kunstfleiß zu ermuntern, verboten Bürger-meister und Rath von Baselmit Beiseitesetzung aller Rechts-gründe", wie sie sich selbst ausdrückten, dem Erfinder die Be-nutzung seiner Erfindung. Haas, als ein guter Bürger, gehorchtezwar; aber dieser Vorfall ließ einen unauslöschlichen Eindruck inseiner Seele zurück.

Eine andere nützliche, wenn gleich minder glänzende Erfindungzur Veredlung der Buchdruckerkunst, war die systematische Zu-sammensetzung der Stücklinien und Zwischenspäne beimSetze»;* *) wichtiger für die Folge wird noch seine Erfindung derKunst sein, geographische Karten mit beweglichen Typenzu setzen. Die erste Idee zur letzter» gab ihm Herr Prenschenin Karlsruhe. Haas ergriff schnell den Gedanken, und führte ihn

risse einer neuen Buchdruckerpresse, erfunden in Basel1772 und zum Nutzen der Buchdruckerkunst herausgegebenvon Wilhelm Haas, dem Vater. Basel. 1786.

*)Erklärung einer neuerfundenen und gcmcinniitzlichen Einrichtung derStücklinien und Zwischenspäne, mit den dazu gehörigen Tabellen.Nebst einer Anmerkung über die gegossenen Stege. Zum Nutzen derBnchdruckerkunst heransgegeben von Wilhelm Haas." Basel 1772.