die neuhclvetische Staatsverfassung vorgelegt; sie »ahm solche einst-weilen nn, orgnnisirtc ihr zufolge den neuen schweizerischen KantonLeman, übergab sodann der Verwaltungskammer ihre Vollmach-ten und lösete sich wieder auf.
Glahre war Mitglied aller dieser abwechselnden Autoritäten.Es sind nicht immer die kühlen Berechnungen der Vernunft, dieuns in den großen Ereignissen unsers Lebens bestimmen; meistensist es unser Eharakter überhaupt, der, nun einmal durch mannig-faltige Erfahrungen und Wünsche gebildet, uns dahinreißt. WäreGlahre mit schüchterner Klugheit seiner bisherigen Eingezogenheittreu geblieben, so würde er nur, wie alle andern, das allgemeineUngemach empfunden, nnd späterhin weder Ursach gehabt haben,über die Undankbarkeit derer zu klagen, denen er diente, nochüber den Haß derer, gegen die er rang. Aber seine Gemüths-art erlaubte ihm nicht neutral zu bleibe» t» den Gefahren desVaterlandes, nnd andere Interessen zu haben als die des Vater-landes.
Im April 1798 hatte sich endlich die gesetzgebende Versamm-lung der helvetischen Republik zu Aarau konstituirt. Sie wähltedas Vollziehungsdirektorium, und ernannte zu einem Mitgliedsdesselben auch Mähren, dessen Rechtschaffenheit, Kenntnisse undGewandtheit in Staatssachen ihm einen verdienten Ruhm imVaterlande gegründet hatten.
Fest entschlossen, um die Revolution nicht durch Parteikampfund Gesetzlosigkeit zu verlängern, Ihre Sache mit Kraft zu führen,betrat er noch einmal die politische Bühne, der er längst schonentsagt hatte. Er sollte noch in seinem eigenen Vaterland Zeugevon Ungeheuern Verirrungen der Leidenschaften werden, wie erdergleichen selbst in dem durch hundertjährige Faktioncn zerrüttetenPolen nie gesehen. Voll edler Sehnsucht, seinem Vaterlands diein fremden Landen erworbenen Erfahrungen zu weihen, und der-Zsch. Ges. Schr. 32. Thl. 4"