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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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einander sehr verwandt, daß beide sich nur begnügen sollen, dienächsten Hinderungen des Wohlseins hinwegzuränmen, und dasUebrige alles getrost der Natur zu überlassen."

So dachte Glayre vor dem Ausbruch der Revolution. Erhielt sie, ohne förmliche Einmischung Frankreichs, für unmöglich.Aber die Erscheinung der Armee Menards an den Grenzen derWaadt, und des Beschlusses vom fränkischen Vollzichungsdirek-torium, welcher die Insurgenten unter den bcsondern Schutz Frank-reichs stellte, zogen ihm den Schleier von den Augen.

Ungeachtet er die Staatsumwälzung nicht durch ihre UnauS-weichlichkeit geheiligt glaubte, ward doch, sobald jene einmal vorsich gegangen war, sein unwandelbarer Grundsatz dieser: sie auf-recht zu erhalten; und da sein heimatlicher Kanton ihr seineBefreiung von der Unterthanenschaft dankte, hielt er's für Pflicht,ihr Vertheiviger zu werden. Dasselbe republikanische Hochgefühl,welches ehemals nur die regierenden Schweizer beseelte, be-wegte nun auch seine Brust. Und wahrlich, wenn gleich das hoheRecht des Staatsbürgers zur politischen Freiheit nicht immer inallen Fällen gleich vortheilhaft ist, wenn die Versuche zur Er-oberung desselben immer einen zweifelhaften Ausgang, unvermeid-liche Gefahren darbieten, daß nur allein die Abscheulichkeit derUnterdrückung und Knechtschaft dergleichen Wagstücke rechtfertigenkann: so ist doch eben dieses Recht des Volks zur Selbstherrschaftallzuköstlich, als daß mau es wieder fahren lassen sollte, wenninan cs einmal gewonnen hat.

So lange Glayre noch Hoffnung hatte, daß dem Umsturz deralten Verfassung vorzubeugen sei, wandte er seine Wünsche aufdieses Ziel hin. Als er daher mit dem Berner Patrizier, Erlachvon Spietz, Landvogt von Lausanne, zusammentraf, rieth erdiesem die Zusammenberufung der Stände in der Waadt an, alsdas einzige Mittel, den drohenden Sturm zu beschwören. Ei»