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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
Entstehung
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leitet, sogar die Auslieferung Laharpe's und der übrigen waadt-ländische» Patrioten verlangt hätten. — Sic verfehlten den Zweckund wurden unverrichteter Sache znrückgeschickt.

Da nun Laharpe, auch nachdem er noch in einem langen Briefean seinen Freund Monod, zu Händen der Negierung von Bern,Klagen wegen getäuschter Erwartungen geführt, und dringend aufeine freiwillige Wiederherstellung der alten Rechte des Waadtlan-des angetragen hatte, alle Hoffnung zu gütlichem Vergleiche ver-schwunden sah, begann er die Feindseligkeiten von Neuem.

Ende Wintermonats 1797 überreichte er dem französischen Direk-torium eine Bittschrift, unterzeichnet von zweinndzwanzig ausge-wandcrte» Patrioten der Waadt und FreibnrgS, worin die Aus-übung der im Jahr 1565 durch den Traktat von Lausanne festge-stellten Gewährleistung von Frankreich begehrt wurde. Es ver-strichen mehrere Wochen, ehe eine Antwort erfolgte. Bern sandteunterdessen zur Beruhigung des Waadtlandes eine mit Vollmach-ten versehene Kommission nach Lausanne, an deren Spitze derehemalige Landvogt von Lausanne, Erlach von Spietz, stand,ein Man» von vielen natürlichen Gaben, welchem aber das Ver-fahren, so er sechs Jahre früher gegen die Mißvergnügten derWaadt beobachten mußte, nicht das nöthige Vertrauen aller Par-teien gewährte. Laharpe blieb nicht unthätig. Der lange ver-gebens gesuchte alte Traktat von Lausanne hatte sich endlichin den Archiven vorgefunden, und das französische Voilziehungs-Dircktorinm ließ sofort den berüchtigten Beschluß vom 6. Nivoseergehen, welcher die waadtländischen, die Rechte ihres Volksreklamirenden Bürger unter den unmittelbaren Schutz Frankreichsstellte.

Diese Gewalthandlung rief die Revolution der Eidgenossenschafthervor. Gährungcn entsprangen unmittelbar darauf in allen Ge-genden der Schweiz. Die Nnterthanen begehrten Freiheit.