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Er verließ Rußland und begab sich nach Genf. Sein Wunschwar, von da aus, wenn die Regierung von Bern es gestattenwürde, seine Aeltern, seine Freunde, und die Oerter zu sehen,welche ihm Erinnerungen ans den Tagen der Kindheit heilig ge-macht hatten. Bald aber erfuhr er, daß schon Befehl ausgestelltsei, ihn eben so schnell zu verhaften, als sein Fuß den Boden desVaterlandes betreten würde.
Diese Härte, welche er nicht ganz verdient zu haben glaubte,erbitterte sein Gemüth gegen die damalige Regierung Berns biszur Nnversöhnlichkeit, und trug bei einem Manne seiner Gemüths-art nicht wenig bei, daß er eben dieser Regierung zwei Jahre nach-her eine Fehde erklärte, die sich mit dem Umstürze ihrer Gewaltendete.
Der General Laharpe war unterdessen in Italien an der Spitzedes Vortrabs von Bonaparie's Heeren den Tod der Helden gestor-ben. Man rühmt von ihm, daß er die Bernischen Patrizier,welche durch ihn Kriegsgefangene geworden, mit Edelmuth be-handelt habe, ungeachtet der Rath von Bern ihn geächtet undseine Güter konfiszirt hatte. Sein Vetter Cäsar Friedrich La-harpe verwandte sich zum Besten der hinterlaffenen Kinder desGenerals in einer Denkschrift an den Oberbefehlhaber Bonaparteund den Gesandten Barthelemh, daß sie den Rath von Bernbewegen sollten, den Namen des Verstorbenen wieder in Ehren znsetzen, und seiner Familie das entrissene Gut zu erstatten. Alsdie Wirkung seiner Bemühungen ausblieb, begab er sich im Okto-ber 1797 selbst nach Paris und überreichte dem Vollziehungsdirek-torium eine Bitte, begleitet von einer gedruckten Denkschrift, welchein beiden gesetzgebenden Rätheu vertheilt wurde. — Es ist be-kannt, daß die Regierung Berns, auf das Begehren der französi-schen, nicht nur für den General Laharpe, sondern für alle ge-strafte Waadtländer Amnestie erklärte. Nur diejenigen nahm sie