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Protestantismus und Katholicismus aus dem Standpuncte der Politik betrachtet : Nebst einem Sendschreiben des Verfassers an Herrn Abt Maximilian Prechtl
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scheinung der Jesuiten in Deutschland als ein wahresNationalunglück betrachten würden.

Eben so wenig scheuen Sie Sich, die BestrafungderKctzercy, welche Sie seltsam genug ein Laster nen-nen, durch den von der Kirche in Bewegung gesetztenV Arm der weltlichen Macht zn rechtfertigen, und denWunsch auszusprechen, daß der religiöse Eifer der Für«

! sten in der Bestrafung dieses Verbrechens wieder belebtwerden möchte (S. 69 70.). O daß man so etwasnoch im neunzehnten Jahrhunderte aus dem Munde ei-nen Mannes hören muß, welcher in dem erleuchteten"Baiern, in einem Lande lebt, dessen Verfassung denProtestanten, welche den dritten Theil seiner Bevölke-rung ausmachen, nicht nur den Schutz der Gesetze, son-dern auch die gleichen Rechte zusichert! Verbrechen hatder Staat zu bestrafen, sonst nichts, d. h. Handlungen,durch welche die unter seinen Schutz gestellten Rechte sei-ner Bürger verletzt werden, als da sind Mord, Raub,Brandstiftung und Diebstahl. Die Häresie aber istnicht einmal eine Handlung oder That, noch viel we-niger ein Verbrechen, sondern eine Ansicht und Meinung,welche zwar von der durch die Hierarchie für die alleinwahre erklärten Lehre abweicht, aber so gut wie diese diewahre und rechte seyn kann und oftmals gewesen ist, weildie den Glauben bestimmenden Hierarchen auch nur ir-rende Menschen waren, die sich selbst oder die Welt be-trogen, indem sie einer übernatürlichen Erleuchtung sichrühmten, und ein schiedsrichterliches Amt in Dingen sichanmaaßten, darin jeder sein eigener Richter ist. Wollteder Staat die Häresie wie ein Verbrechen bestrafen,so würde er, anstatt ein Beschützer der Menschenrechtezu seyn, ein Verfolger werden. Vey solchem Anlasse