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dazwischenkreken, und darf in keinem Falle darein will!»gen, daß daö Recht der einen den Pratensionen der an-dern aufgeopfert werde. Don jeher ist die protestantischeKirche von der katholischen beeinträchtigt worden, nndmit mehr als Wahrscheinlichkeit läßt sich voraussehen,daß dieses in der nächsten Zukunft wieder öfter geschehenwerde, als in der letzten Zeit geschah. Es kann nichtfehlen, die Bischöfe werden bald wieder die Unterdrük-kung solcher Schriften von den Regierungen verlangen,welche den katholischen Glauben bestreiten, da vor-nehmlich, wo ein Concordat das Befugniß, solcheForderungen zu machen, ihnen zugesteht.*) In ein
*) Das ist namentlich im Baierischcn Concordake geschttHerr, wo es Art- XIII. heißt: „ Ouoties Aroliiszaisonpi etIPisoopi libvos aut in leZno impreosos ant in illnct in-tvockuotos Oubevuio iruüc-llnint, czui aliguicl liäei, konis>norii>ei8, a,,t eeolesias cllsoipiliirtis eontrgrinin ooutinsant,(iulisriiluni ouvabit, ut eorurn <livul^-iiln ckobito inoäoim^ecli-ltnv;" deutsch: „Wenn die Erzbischöfe nnd Bischöfeder Regierung Anzeige erstatten, daß Bücher in dem König!reiche gedruckt oder eingeführt worden seyen, deren Inhalt demGlauben, den guten Sitten oder der Kirchenzucbt zuwiderist, so wird dieselbe Sorge tragen, daß deren Verbreitung inder gesetzlichen Weise gehindert werde." Unstreitig beziehet sichdas Versprechen, die Verbreitung solcher Bücher zu verbieten,nur auf den katholischen Theil Vaiern's, weil ja sonst nurvon dem Ermessen der Bischöfe abhängcn würde, was diezahlreichen Protestanten dieses Königreiches lesen und nicht lttsen sollten, und sicher ist es der einsichtsvollen und gerecktenBaierischcn Negierung nicht in den Sinn gekommen, die Leertüre und das wissenschaftliche Studiuch ihrer protestantischenUnterthanen von dem Unheils katholischer Bischöfe abhängigmachen zu wollen. Gut wäre es aber doch gewesen, wennman die, freylich in der Natur der Sache liegende,' Nestrittklon in der Urkunde selbst deutlich und bestimmt ausgesprochen,und noch besser wäre cs gewesen, wenn man die ganze B»stimmung nicht in das Concordat ausgenommen hätte; denn