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Der Schwanenorden : sein Ursprung, Zweck u. seine Geschichte
Entstehung
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erachtete, das Lob und den Dienst der Himmelsköni-gin nach seinem Vermögen zu mehren.

Zu dem Ende liess er im Jahre 1435 neben derKirche ein Klostergebäude aufführen, besetzte solches mitregulirten Prämonstratensern aus dem Kloster auf der Burg,bildete aus ihnen ein besonderes Stift, bestehend aus einemDekane oder Propste, einem Prior und vier gemeinen Priestern,begabte es mit einigen Einkünften und verpflichtete die Mitglie-der zu bestimmten Stunden des Tages und der Nacht zu betenund Lobgesänge auf die Himmelskönigin abzusingen.

Das genügte indess bald Friedrich II. nicht mehr. Kaumhatte er die Regierung übernommen, so stiftete er am Tage desheil. Michael (29. Sept.) 1440 eine Corporation oder Ge-sellschaft, die ausser ihm aus dreissig Männern, welcheäclit und recht zu Helm und Schild geboren wären, und aussieben Frauen bestehen sollte. Diese sollten das war derausgesprochne Zweck der neuen Gesellschaftgeloben undhalten, alle Tage zur Ehre und zum Lobe U. L. Frau mit In-nigkeit und Andacht sieben Pater Noster und sieben Ave Mariazu beten, oder statt dessen an Arme sieben Pfennige zu geben;ferner alle Vorabende vor den jährlichen Marientagen zu lasten,die Feste selbst aber mit grosser Würdigkeit zu begehen.

In dieser Gesellschaft sollte auch 1) kein Ehebrecher oderoffenbar unkeuscher Mensch sein,da die keusche Mutter wohlkeuscher Diener würdig sei; 2) kein Verräther oder gcwalt-thätiger Räuber,da solche Bosheit und Gewalt nicht zumDienste der heiligen Maria gehöre; 3) kein Trinker,da vondiesem Laster viele Sünde und Bosheit komme. Wer zur Ge-sellschaft sich bekannte, sollte seinen Mitgesellen treu beistehenund ihnen helfen,da es zu einer solchen Gesellschaft wohlgehöre, dass die gegen einander in Treue handelten, die sichmehr denn andre Leute zu dem allertreusten Dienste verpflich-teten. Alle Quatember im Jahre sollte jedes Mitglied vierBöhmische Groschen an die Mönche auf dem Berge bei Bran-denburg einsenden. Dafür sollten diese zu vier Zeiten im Jahremit Vigilien und Seelenmessen den Tod aller verstorbenen Mit-glieder begehen, die Namen derselben öffentlich verlesen undGnade für sie vom Himmel erbitten. Zu diesen Gedächtnisstagensollte der Dekan alle Gesellschaftsmitglieder einladen, und diesewaren verpflichtet, dabei zu erscheinen, oder einenehrbaren