5(cXsv. (Q> c ? Der ~ ' sein Ursprung, Zweck und seine Geschichte. r 'VV Nebst einer Abbildung der von Sr. .Maj. dein Könige an Ihre Maj. clie Königin am Cliristabend 1842 geschenkten kostbaren Orilonskettc und unter Beifügung des König!. I’atents vom Vorabende des Christfestes 1843. , / > jv -. ' ‘ t tl* Verlag von Ch. Gracger. 1844 . L b - 5 * XI U- as* Aus dem Stammbuch der Rittergesellschaft U. L. Frau auf dem Berge hei Alt-Brandenburg oder Denkmale des Schwanenordens (Berlin 1842) mit Genehmigung des Herrn Herausgebers, Freiherrn von Stillfried, abgedruckt. Zum Besten I -j? 4 der Stiftung eines für die praktische Wirksamkeit der Gesellschaft des Schwanenordens bestimmten evangelischen Mutterhauses für Krankenpflege in Berlin. —- Druck von Etluurd Ilfcnel iu Berlin. Der Schwanenordeii oder die Gesellschaft Unserer Lieben Frauen auf item öerge bei 2Ht-öranöenbiu*ij. Der Schwanonordcn kann als die liasis aller Orden des_ erlauchten Königlich Preussischcn Hauses betrachtet werden; er ist wenigstens der erste, welcher in der Mark Brandenburg von einem Fürsten dieses Hauses gegründet wurde. Er gehört dem Norden Deutschlands an, wo nur wenig ähnliche Gesellschaften entstanden; aber er verbreitete sich nicht nur über alle angrenzende Länder, wie Braunschweig, Meklenburg, Sachsen, Anhalt, die Lausilz, sondern er reichte auch über Hessen nach Baicrn, Franken und weiterhin, wie in einer andern Richtung bis nach Preussen. Insofern dieser Orden der erste war, der nach dem Beispiele des in geistiger Kultur bereits weiter geförderten Süddeutschland, im Norden dieses Reichs gestiftet wurde, und den übrigen Stiftungen daselbst gleichsam die Bahn brach, bezeichnet er zugleich das Verdienst des Hauses der Hohenzollern, welches sie sich als Träger der hohem süddeutschen Kultur um die Mark Brandenburg erwarben. Der Hauptsitz des Ordens, welcher mit dem Namen der „Gesellschaft U. L. Frauen,“ der „Gesellschaft zur Ehre der Mutter Gottes Maria,“ oder der „Ges. U. L. Frau zum oder im Schwan,“ auch der „Muttergottesgesellschaft mit dem Schwane,“ einfacher „Marienorden, Marien-Ivettenträger- oder Schwanenorden“ belegt wurde, war die Marienkirche hei der Altstadt Brandenburg, nordwestlich der Stadt auf dem al- t o n H a r 1 u n g e r Berge. Dass die Marienkirche eine Stiftung des Kaiser Heinrich I. gewesen, der 927 die Brandenburg belagerte und eroberte, ist, blosse Vermuthung einiger frühem Historiker, die sich nicht nur auf kein historisches Zeugniss gründet, sondern sogar mehreren derselben widerspricht. Wahrscheinlich ist es, dass sie vielmehr in der Mitte des 12teu Jahrhunderts (um 1140) von dem wendischen Fürsten Pribislav, oder Heinrich, an der Stelle eines heidnischen TriglaiT-Tempels errichtet wurde. Sie gelangte bald zu einem grossen Ilufe von Heiligkeit, und war, wie eine Urkunde vom Jahre 1362 sagt: „fast durch ganz Deutschland geehrt, und wurde eines zahlreichen Besuchs für gar würdig geachtet.“ Ja sie galt „für eine der vorzüglichsten Stätten, welche sich die hochgelohte Himmelskönigin und Mutter Gottes selbst zu ihrem Lobe auserkoren hätte.“ Sie gewährte dadurch dem bischöflichen Domkapitel auf der Burg Brandenburg, welchem sie von den askanischen Fürsten seit; 1166 übereignet war, kein unbedeutendes Einkommen. Später verlor sie indess an Berühmtheit, und die Zahl der Besuche wurden bedeutend geringer. Besonders hatte der Ruf einer andern Kirche in dem nicht gar fernen Dorfe Nykamer hei Nauen, und das Wilsnaker Wunderblut seit der Mitte des 14ten Jahrhunderts viele Wallfahrer von Brandenburg abgezogen. Genug, die Marienkirche wurde seltener besucht, ihre Einkünfte verminderten sich, und „es war mit derselben gar schlecht und geringe bestellt;“ sie selbst zu einer „schlechten Capelle“ herabgesunken. Im Jahre 1411 kam der Burggraf Friedrich von Nürnberg, aus dem Hause Hohenzollern als Verweser in die Mark, und empfing 1417 die Belehnung mit derselben und die Kurwürde. Friedrich war nach Möglichkeit darauf bedacht, dem gesunkenen Kirchenthume wieder aufzuhelfen. Kein Punkt in der Mark konnte aber den Blick des Kurfürsten mehr auf sich ziehen, als jene Marienkirche hei Brandenburg, welche für die älteste christliche Kirche des Landes galt, welche bei einer Stadt lag, der sein Kurfürstenthum den Namen verdankte, welche früher eines so ausgebreiteten Rufes genossen hatte, und nun so einsam, so verwaist dastand; welche endlich der Jungfrau Maria geweiht war, einer Heiligen, deren Verehrung damals besonders blühte, und welcher hauptsächlich auch der Kurprinz, nacliheriger Kurfürst Friedrich II. huldigte. Deshalb beschloss Friedrich I., wahrscheinlich gemeinsam mit seinen Söhnen, der Marienkirche bei Brandenburg zu Hülfe zu kommen, sie nicht verfallen zu lassen, vielmehr sie einem täglichen Gebrauche wieder zu geben, indem er es, nach den Worten der betreffenden Urkunden, „für seine erste Pllicht •0$F> 5 erachtete, das Lob und den Dienst der Himmelskönigin nach seinem Vermögen zu mehren.“ Zu dem Ende liess er — im Jahre 1435 — neben der Kirche ein Klostergebäude aufführen, besetzte solches mit regulirten Prämonstratensern aus dem Kloster auf der Burg, bildete aus ihnen ein besonderes Stift, bestehend aus einem Dekane oder Propste, einem Prior und vier gemeinen Priestern, begabte es mit einigen Einkünften und verpflichtete die Mitglieder zu bestimmten Stunden des Tages und der Nacht zu beten und Lobgesänge auf die Himmelskönigin abzusingen. Das genügte indess bald Friedrich II. nicht mehr. Kaum hatte er die Regierung übernommen, so stiftete er am Tage des heil. Michael (29. Sept.) 1440 eine Corporation oder Gesellschaft, die ausser ihm aus dreissig Männern, welche äclit und recht zu Helm und Schild geboren wären, und aus sieben Frauen bestehen sollte. Diese sollten — das war der ausgesprochne Zweck der neuen Gesellschaft — „geloben und halten, alle Tage zur Ehre und zum Lobe U. L. Frau mit Innigkeit und Andacht sieben Pater Noster und sieben Ave Maria zu beten, oder statt dessen an Arme sieben Pfennige zu geben; ferner alle Vorabende vor den jährlichen Marientagen zu lasten, die Feste selbst aber mit grosser Würdigkeit zu begehen.“ In dieser Gesellschaft sollte auch 1) kein Ehebrecher oder offenbar unkeuscher Mensch sein, „da die keusche Mutter wohl keuscher Diener würdig sei;“ 2) kein Verräther oder gcwalt- thätiger Räuber, „da solche Bosheit und Gewalt nicht zum Dienste der heiligen Maria gehöre;“ 3) kein Trinker, „da von diesem Laster viele Sünde und Bosheit komme.“ Wer zur Gesellschaft sich bekannte, sollte seinen Mitgesellen treu beistehen und ihnen helfen, „da es zu einer solchen Gesellschaft wohl gehöre, dass die gegen einander in Treue handelten, die sich mehr denn andre Leute zu dem allertreusten Dienste verpflichteten.“ Alle Quatember im Jahre sollte jedes Mitglied vier Böhmische Groschen an die Mönche auf dem Berge bei Brandenburg einsenden. Dafür sollten diese zu vier Zeiten im Jahre mit Vigilien und Seelenmessen den Tod aller verstorbenen Mitglieder begehen, die Namen derselben öffentlich verlesen und Gnade für sie vom Himmel erbitten. Zu diesen Gedächtnisstagen sollte der Dekan alle Gesellschaftsmitglieder einladen, und diese waren verpflichtet, dabei zu erscheinen, oder einen „ehrbaren <$&> () Mann“ statt ihrer zu senilen. Und was solches dem Dekan an Botenlohn und Zehrung kostete, das sollten die Mitglieder unter sich aufbringen, und dem Dekan erstatten. Es unterschied sich also diese Gesellschaft in ihrem Zweck und der dadurch bedingten innern Verfassung wesentlich von allen frühem Rittervereinen des I4ten und löten Jahrhunderts. Wenn diese nämlich die Aufrechlhallung des Landfriedens und Sicherung des Itechtszuslandes gegen die Willkür des Stärkern zum Gegenstände hatten, und nur Einige damit religiöse Beziehungen verbanden, um dadurch ihrem Bunde gleichsam die höhere Weihe zu geben, so ist hier die religiöse Tendenz die vorherrschende, an die sich zugleich eine sehr achtcnswerthe, sittliche anschliesst. Es ist gar nicht zu berechnen, bis zu welcher Bedeutung sich dieser Orden erhoben haben würde, wenn nicht die bald darauf ein- tretenden kirchlichen Veränderungen der ganzen Zeit eine andere Richtung gegeben und das Fortbestehen des Bundes gestört hätten. Sehen wir ihn schon in seiner ersten Begründung aus einer hohem Idee hervorgehen, so zeigt sich sogleich bei der ersten Erweiterung desselben auch der Zweck erweitert, viel allgemeiner gefasst und auf das gerichtet, was damals für ganz Deutschland Noth that. Noch zweimal erhielt er, in dem kurzen Zeiträume von nicht hundert Jahren, eine äussre Ausdehnung — er trug also das wesentliche Kennzeichen alles Trelllichen und Probchaltigen an sich: Entwickelungsfähigkeit und Perfektibilität. Als äusseres Zeichen ward eine Ordenskette gewählt, deren Glieder aus Marterwerkzeugen, einer Art Sägen, in den Urkunden Premsen genannt, mit eingepressten Herzen bestanden. An dieser Kette hing das Bild der Jungfrau Maria mit dem Christuskindc von Strahlen umgeben, unter demselben ein Schwan, in einer kreisförmig geschlungnen Binde. Die Urkunde von 1440 sagt darüber nur Folgendes: „Den U. L. Frauen-Orden tragen wir in solcher Andacht und Meinung, dass unser Herz in Betrachtung unserer Sünde in Bitter- und Wehtagen gleich wie in einer Premsc sein soll, und wir der Gnade und Hülfe, die uns die Jungfrau Maria erworben hat, in unsorm Herzen nicht vergessen, und dass wir auch unser Ende, gleich dem Schwan, zuvor beden- I <®p 7 -c©> ken und uns darnach richten sollen, also, dass wir iin Zustande vollkommenster Reinheit befunden werden.“ Dies Zeichen musste jedes Mitglied täglich tragen, und wer das unterliess, sollte, wenn er säumig betroffen würde, acht Pfennige für die Armen geben. Reim Tode eines Mitgliedes wurde das Ordenszeichen an das Marienkloster auf dem Rerge bei Brandenburg eingesendet und daselbst eine Todtenfeier begangen. Als Mittelpunkt der neuen Gesellschaft v r urde die Marienkirche selbst bestimmt, „die Heinrich der Wendenkönig gebaut hätte.“ Auf eine Vorstellung der Klosterbrüder vom Rerge bei Brandenburg, dass das Einkommen der Kirche und des Klosters zu schwach sei, und da Friedrich II. sich selbst überzeugte, dass wirklich „das Kloster von weltlichen Gütern so gering und un- berathen wäre, dass sich der Propst, Prior und die gemeinen Brüder zu ihrer Leibesnahrung und Nothdurft davon nicht ernähren noch betragen könnten,“ so gab er 1443, Dienstag nach Rogate, von Tangermünde aus, das urkundliche Versprechen, das Stift mit mehr Einkünften zu versehen, und v erliess am 15. August desselben Jahres am Tage Mariae Himmelfahrt, neue Statuten des Ordens U. L. F. Hierbei wurde die Zahl der Mitglieder des Ordens unbestimmt gelassen, und ausser den Marken konnten sie aus Sachsen, Anhalt, Meklenburg, Braunschweig, der Lausitz, so wie aus Franken, Hessen, Baiern, Würtcmberg und Oestreich gewählt werden. Um ein allgemeineres Interesse zu begründen, wurde hingewiesen auf die damaligen vielen und traurigen Wirren im deutschen Reiche, wie in der Christenheit, und den Ordensgliedern zur Pflicht gemacht, zur Abwendung des Uebels Gebete an die Jungfrau Maria in der ihr so heiligen Stätte bei Brandenburg zu tliun. In der That war die Lage des Reichs nicht erfreulich. In der Kirche war ein neues Schisma eingetre- ten, zwischen Eugenius IV. und Felix V. Beide thaten sich wechselseitig in den Baun, und eine Folge davon war die Excommuni- cation der beiden Erzbischöfe und Kurfürsten von Trier und von Cöln, durch den ersten jener Päpste, w'eil sie es mit dem zweiten j gehalten. Deshalb verbanden sich die übrigen Kurfürsten, um J nöthigenfalls die Aufhebung dieses Bannes mit Gewalt herbeizu- j führen, da Kaiser Friedrich III. sich vergeblich bemüht hatte, die Spaltung durch Unterhandlungen und persönliche Vermittlung auf dem Reichstage zu Mainz 1441 zu heben. Endlich war der Hus- i sitenkrieg noch nicht längst beendigt, und im Innern von Böhmen glühte das Feuer noch fort. Die Hussiten kämpften jetzt unter sich selbst. Alles Dinge, die das Herz eines Mannes, wie Kurfürst Friedrich II. war, nicht unberührt lassen konnten. In der allgemeinen Ueberzeugung, dass solche Uebel Strafgerichte Gottes wären, wogegen es kein geeigneteres Mittel gäbe, als Gebet und namentlich die Anrufung der heiligen Jungfrau, waren bereits früher eine Menge geistliche Orden entstanden, welche die heilige Maria zu ihrer Vorsteherin erkoren hatten. So konnte auch der Kurfürst leicht seinen ursprünglich engern Zweck bei Stiftung der Gesellschaft erweitern und ein allgemeineres Interesse dafür erregen, wie denn der Erfolg auch bewies, dass er seine Zeit verstanden hatte. Im Jahre 1452 stiftete er zu Berlin bei der Nikolai-Kirche noch eine geistliche Gesellschaft für Personen bürgerlichen Standes, deren Statuten Vieles mit denen des Schwanenordens gemein haben. In beiden leuchtet die sittliche Tendenz: einen frommen Sinn zu wecken und ein dem heiligen Ernst zugewendetes Leben zu fördern, entschieden hervor. Die zweite Stiftungsurkunde des Schwancnordcns giebt zuerst die Veranlassung der Stiftung an, welche wir bereits mitge- thcilt haben. Dann folgen in 22 Artikeln die Statuten des Ordens. Der §. 1. erklärt, warum die Kirche auf dem Harlunger Berge zum Mittelpunkte der Gesellschaft gewählt worden; in §§.2. 3. 10. wird bestimmt, dass die Aufzunehmenden von ehelicher Geburt sein sollten — eine Bedingung, an welche im Mittelalter die Aufnahme in jede, selbst gewöhnliche Corporation gebunden war — und dass sie die herkömmlichen vier Ahnen zu Helm und Schild aufweisen könnten. Notlügen Falles musste über Herkunft, sowie über untadeligen Lebenswandel und edlen Charakter Zeugniss beigebracht werden. Jedes Mitglied hatte beim Eintritt in den Orden elf rheinische Gulden an den Propst des Marienklosters zu entrichten, der ihm dagegen, unter Abnahme des Versprechens, alle Punkte der Statuten getreulich zu beobachten, die Insignien überreichte, und über die cm- pfangne Summe eine Quittung ausstcllte. Jedes Mitglied dürfte zugleich „seine eheliche Hausfrau“ mit aufnehmen lassen, und diese zahlte alsdann auch einen rliein. Gulden als Eintrittsgeld. Traten aber Edeldamen als selbstständige Mitglieder in den Orden, so zahlten sie die vollen elf Gulden. <®> 1 ) -o©» Die besoiulern Pflichten der Ordensglieder bestimmen die §§. 4—9. 11. und 14. Niemand sollte weder am Gewicht und Werth der Ordenskette, die eine feine Mark halten musste, noch an ihrer Gestalt etwas ändern. Aus welchem Metall die Ketten bestanden, ist nicht gesagt. Die von Finckler mitgetheilte Hossbach’sche Schrift meldet ausdrücklich, sie sei von Gold gewesen. Nach dem Erlass von Papst Pius II. aber war sie von Gold oder Silber (torque argenteo vel aureo). Das Exemplar, welches sich im Besitz Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelms IV. befindet, ist von Silber, stark vergoldet, und wiegt 144-Loth. Wahrscheinlich war sie bei Mitgliedern hohem Ranges vergoldet, bei den übrigen von Silber. Diese Kette sollte Jeder tragen, und zwar ollen und unverdeckt, so oft er am Hofe erschien, ingleichen an Herren- (Land-) Tagen, so wie an allen Marienfesten und Sonnabenden, also nicht täglich, wie die erste Urkunde sagt. Ferner sollte Jeder täglich zur Ehre der Jungfrau Maria ein Gebet sprechen, das hierzu eigends gedichtet war, und aus fünf sechszeiligen, gereimten Strophen besteht. Statt dessen konnte er auch sieben Paternoster und sieben Ave Maria beten, oder an die Armen sieben Pfennige geben. Die Marien feste sollten vor allen mit ganzer Innigkeit und Würdigkeit gefeiert werden, unter Vermeidung aller weltlichen Geschäfte. Jeder sollte sich seinem ritterlichen Stande gemäss ehrlich und wohl verhalten, und sich vor schimpflichen Handlungen bewahren. Erforderlichen Falles musste er sich deshalb vor der Gesellschaft oder deren Abgeordneten rechtfertigen; konnte er dies nicht, oder weigerte er sich der Rechtfertigung, so sollte er ausgestos- sen sein, und die Insignien nicht mehr tragen; thäte er solche nicht gutwillig ab, so sollten die Ordensbrüder sie ihm abnehmen. Würde ein Mitglied öffentlich verlämndet, so sollte Jeder, der es hörte, sich seines Mitgesellen annehmen, ihn vertheidigen, und denselben von der Übeln Nachrede in Kenntniss setzen, damit er sich selbst rechtfertigen könne. Beim Tode eines Mitbruders war jeder verpflichtet zur Seelmesse nach Brandenburg zu kommen, oder an die Marienkirche eine Mark Silber zu zahlen, weigerte er sich dessen, so sollte er ausgestossen werden. Doch konnte auch unter Umständen ein Stellvertreter geschickt werden. Allen nach Brandenburg Reisen- 10 den war sichres Geleit verbürgt, und sollte Jemand auf dem Wege gefangen oder beschädigt werden, so war der ganze Orden verbunden, ihm zu seiner Freiheit und zur Genugtbuung für das Erlittene zu verhelfen. Was auf den Kapitelstagen beschlossen oder besprochen worden, sollte Jeder geheim halten, und es, ohne besondre Erlaubniss oder Ilefehl, Niemand mittheilen. Jedes Mitglied sollte die Anstalt treffen, dass hei seinem Tode durch die hinterbliebenen Angehörigen das Ordenszeichen oder dessen Geldwerth, nebst Angabe des Todestages, an das Kloster eingesendet würde. Auch sollte das Wappen desselben, mit dem Ordenszeichen versehen, gemalt, und unter Beischreibung des Todestages zum Aufhängen in die Marienkirche cingeschickl werden. Endlich konnte der älteste Sohn eines verstorbenen Mitgliedes sich zur Aufnahme melden und hatte, im Fall der Gewährung, das Zeichen mit Einer Mark Silbers zu lösen, ausserdem aber nur noch Einen Gulden zu zahlen, wofern er nicht freiwillig mehr gehen wollte. Wollte oder durfte der älteste Sohn nicht Mitglied werden, so ging das Recht dazu auf den zweiten oder sonsligen nächsten Erben über. Im §. 12. versprach Friedrich II. jedem Mitgliede des Ordens, im Fall es verarmen sollte, Aufnahme und lebenslängliche Verpflegung an seinem Hofe oder auf einem seiner Schlösser, und zwar so, dass der Ritter noch zwei Personen, der Knappe, der noch nicht zum Ritter geschlagen war, eine Person milbringen durfte. Hie §§. 13. 15. 16. 18—20. enthalten die Verpachtungen des Klosters. Die Klosterbrüder sollten täglich vollständigen Gottesdienst halten. Der Messpriester sollte mit ganzer Andacht beten für die Eintracht der Christenheit, für den Kurfürsten und dessen Regierung, für alle lebenden und verstorbenen Ordensglieder, wie für die Eltern des Kurfürsten und der Gesellschaflsglieder. Für die jüngst Verstorbenen sollten sie besonders Vigilien und Seclmesscn abhalten. Zu dem Ende sollte der Propst, sobald ihm der Tod eines Mitgliedes gemeldet worden, wenn der Verstorbne aus der Mark oder den zunächst angrenzenden Ländern gewesen, es sofort allen Ordensglicdern derselben Länder anzeigen, und den Tag bestimmen, an welchem das Gedächtniss des Verstorbenen gefeiert werden sollte; wofern aber dieser aus Franken, Raiern, Schwaben, Thüringen, Oestreich oder Meissen wäre, so sollte das Kloster unmittelbar die Todtenfeier abhaltcn, sobald indess e@0- j | -^p- der nächste Todesfall in einem der angrenzenden Länder einträte, so sollte das Andenken des entferntem Ordensbruders in Versammlung der llitter zugleich mit begangen werden. Rci jeder besondcrn Seelmesse sollte auch ein Gebet für alle überhaupt schon dahingoschiedne Mitglieder, und ausserdem jährlich viermal, an den vier Quatembern Vigilie und Donnerstags darauf allgemeine Seelmesse für die Mitglieder und deren Eltern ge- haltcn werden. Bei diesen vier Seehnessen mussten zugleich alle Verstorbenen namentlich dem Volke bekannt gemacht werden. Insonderheit lag es dem Propste ob, die eingesendeten Ordenszeichen in Verwahrung zu halten, den Neuaufgenommenen, nachdem sic über ihre Geburt, sittliche Führung u. s. w. die nölhigen Zeugnisse beigebracht, das Zeichen einzuhändigen und das Eintrittsgeld in Empfang zu nehmen, über dessen Verwendung zur Verherrlichung des Gottesdienstes und Dotirung des Klosters die Gesellschaft zu verfügen hatte. Die ganze Kloster- brüdcrschaft war verpflichtet, das Reste der Gesellschaftsglieder durch Andacht und Gebet lleissig wahrzunehmen, so wie diese ihrerseits gehalten waren, das Kloster und die Kirche auf dem Berge in ihren Rechten, Freiheiten, Einkommen und guten Namen zu schützen und zu vertheidigen. Zur Aufrechthaltung sännntliclier Statuten, namentlich zur sichern Verwaltung der Gelder, zur Entscheidung vorkommender Streitsachen zwischen den Ordensgliedern und zur Besorgung der innenr Angelegenheiten des Bundes wurden aus der Zahl der Mitglieder Schiedsmänner („Schaffer“) gewählt, die sich selbst ergänzten, und deren Obmann der Kurfürst war (§. 21.). Diese Schaffer hatten das Recht, einen Angeklagten vorzuladen, und wenn er in drei ihm gesetzten Terminen nicht erschien, ohne einen gültigen Grund seines Ausscnbleibens aufüliren zu können, ihn des Ordens für verlustig zu erklären. Wenn die Schiedsmänner sich über einen Fall nicht einigen konnten, so entschied der Obmann. Da der Orden einen völlig geistlichen Charakter hatte, so bedurfte er der Bestätigung des Papstes. Diese erfolgte alsbald durch Nikolaus V. Unter den Mitgliedern, aus denen sie jetzt bestand, waren 40 aus den Marken, 20 aus Brauuschweig, Anhalt, dem Magdeburgischen und der Lausitz, und 54 aus Oberdeutschland (Franken, Baiern, Oestreich, Schwaben). Die Zahl der Frauen, welche als selbstständige Mitglieder aufge- nonnnen waren, betrug 23. lieber die Geschichte des Ordens in den nächstfolgenden Jahren fehlen bestimmte Nachrichten. Doch sehen wir, dass eisernen gewünschten Fortgang hatte und seine Zwecke erreichte. Aus Urkunden ergiebt sich auch, dass von Zeit zu Zeit Güter für das Kloster angekauft, und Kapitalien verliehen wurden, dass also die Gesellschaft im Wachsen begriffen war. — lm Jahr 1459 machten einige Ordensritter aus Franken heim Markgrafen Albrecht, dem Bruder Friedrichs 11 ., vorstellig, dass sie wegen der grossen Entfernung und der Schwierigkeiten der Heise nicht immer zur bestimmten Zeit in Brandenburg erscheinen könnten. Albrecht begriff die Trifftigkeit ihrer Gründe, und mit Bewilligung seines Bruders bestimmte er für diejenigen Ordensbrüder, welche von Brandenburg aus gerechnet, jen- seit des Thüringer Waldes wohnten, die Sanct Georgskapelle in der Stiftskirche des heiligen Gonipertus oder Gumpertus zu Ansbach zur Filialkirche der Gesellschaft. Diese Kapelle, ein Tlieil der sogenannten „Gruft,“ führte seitdem den Namen der Bitterkapelle und wurde bald überreich an Denkmälern, besonders Grabsteinen und Wappenschildern von ehemaligen Mitgliedern des Schwanenordens. Papst Pius 11 . bestätigte das Filiale unter dem 16. Juni 1459, und cs wurde zugleich eine ewige Messe -— Ordensfest — angeordnet, wobei alle Bundesglieder jenseit des Thüringer Waldes an dem bestimmten Tage in Ansbach erscheinen sollten. So spaltete sich die Gesellschaft von 1459 an in zwei Zungen, diesseit und jenseit des Thüringer Waldes, oder in die norddeutsche und die süddeutsche. Doch mussten die Insignien fortwährend im Kloster bei Brandenburg von sämmtlichen Ordensgliedern empfangen, und die Gelder dafür dorthin gezahlt werden. Nach dem Tode Friedrichs II. 1471, dessen Gedächtniss- tafel mit dem Ordenszeichen geschmückt, noch jetzt zu Heilsbronn, bei Ansbach gezeigt wird, scheint eine Beform der Gesellschaft nolh- wendig geworden zu sein; weshalb sein Nachfolger, Kurfürst Albrecht Achilles, 1484 von Neuem einen allgemeinen Jahrstag in Ansbach für die Bitter der süddeutschen Länder bestimmte, bei welcher Gelegenheit auch die etwa rückständig gebliebenen Eintrittsgelder berichtigt werden sollten. Die Statuten wurden zugleich aufs Neue in Erinnerung gebracht und im folgenden Jahre eine Aufforderung zur treuen Erfüllung ihrer Pflichten auch an die norddeutschen Bundesglieder erlassen. ■c®» ! >} <®0- Trotz dieser Mahnungen gingen die Gelder nur unregelmässig ein; deshalb trafen 1494 die Markgrafen Johann und Friedrich das Abkommen, einen „Gesellschaftsknecht,“ d. li. einen Boten zu halten, der die Gelder in den Ländern beider Zungen cinholen sollte. Zugleich wurde festgesetzt, dass von dem jenseitigen Einkommen nur zwei Theile an die Marienkirche bei Brandenburg lliessen, der dritte Theil aber an die Georgskapelle in Ansbach gezahlt werden sollte. Zwei Jahr später (1490) wurde der Georgskapelle die Hälfte der Auf- nahmegeldcr zugesichert. Für richtige Rechnungsführung sowie für die Verzeichnisse der neu aufgenommenen und verstorbenen Mitglieder sorgten zwei der angesehensten Ritter des fränkischen Adels. I)a Markgraf Albrecht, Mitglied des Schwanenordens, 15:11 Hochmeister der deutschen Ritter in Preussen wurde, wünschte er den erstem Verein auch an der Ostsee verbreitet zu sehen. Seine Schlosskapelle sollte der Mittelpunkt der religiösen Functionen und das zweite Filial des Gesammtbundes werden. Papst Leo X., an welchen sich der Hochmeister durch den Prokurator des deutschen Ordens in Rom wendete, trug die Sache einigen Kardinalen zur Prüfung auf, und da diese nichts zu erinnern fanden, so erfolgte die päpstliche Genehmigung im Jahre 1514. Zu grossem Umfange kann die Gesellschaft indess hier nicht gediehen sein, da der Hochmeister bereits 1525 sich für die Reformation erklärte. Die Reformation war auch Ursache, dass die Gesellschaft bald nachher in Franken und in der Mark erlosch. Sie erlosch allmälig. Einzelne Mitglieder lebten bis 1550 und länger, und deshalb kann man die Dauer der ganzen Gesellschaft füglich über 100 Jahre ansetzen, während welcher Zeit sie 24 Fürsten, 11 Grafen, 8 Barone, 69 Ritter und 229 Adelige beiderlei Geschlechts, in Summa 331 Personen als Mitglieder gezählt hatte. Die im Laufe der Zeit ziemlich ansehnlich gewordenen Güter und Einkünfte der Gesellschaft fielen den betreffenden Landesfürsten anheim. Im Brandcnburgischen namentlich hatte das Aufhören des Ordens auch das allmälige Sinken des Klosters auf dem Berge zur Folge. Zwar erhielt es sich, auch nach Einführung der Reformation, noch eine geraume Zeit urcli die Frömmigkeit seiner Mönche in Ansehn, und der Gottesdienst in der Marienkirche wurde noch lange zahlreich besucht. Aber nach der Bestim- <® > 14 mung Joachims II. durften seit ID39 keine neuen Mönche mehr aufgenommen werden, und selbst, einige der vorhandenen sollen nach Italien ausgewandert sein. Endlich blich nur noch der Probst in dem verödeten Kloster zurück, verliess cs aber auch und starb 1547 in dem ebenfalls schon verwaisten Franziskanerkloster der Altstadt Brandenburg. 1557 wurden die einfallenden Klostcrgebäude abgetragen, und die Marienkirche stand wieder einsam. Reich an Denkmälern der A'orzeit, wurde sie, weil Niemand sich um sie bekümmerte, aller ihrer Zierden beraubt und endlich im Jahre 1722 bis auf den Grund niedergerissen; so dass in und bei Brandenburg kein einziges Denkmal des Schwanenordens mehr vorhanden ist, ausser ein Messgewand, welches das Ordenszcichcn enthält und in der Sakristei der Domkirche zu Brandenburg aufbewahrt wird. Dagegen steht noch zu Ansbach die Stiftskirche des heiligen Gumpertus mit den Ueberresten der St. Georgen- oder Ritterkapcile. Aus dieser Kapelle, einem (lüstern, feuchten Gewölbe an der Nordseite der Stiftskirche, sind 1825 die noch erhaltenen Grabsteine, Gedächlnisstafcln und Wappen von Mitgliedern des Schwanenordens in den prächtig gebauten Chor der Stiftskirche versetzt worden. Andre Denkmäler des Schwanenordens befinden sich in der Münsterkirche zu Kloster Heils- bronn, der Begräbnissstätte der Burggrafen zu Nürnberg und der ersten Kurfürsten von Brandenburg ausHohenzollerschem Stamme. Während seiner Dauer stand der Schwanenardcn offenbar mit auswärtigen geistlichen Vereinen in Verbindung, namentlich auch mit dem Kloster der rcligicuses de la congrugalion du Notre Dame zu Chatellerault in Frankreich. Von diesen Nonnen gingen von Zeit zu Zeit, und selbst noch zu Anfänge des vorigen Jahrhunderts, gedruckte Briefe ein, worinnen sie den Tod ihrer Schwestern anzeigten, im Vertrauen, dass die Mitglieder des Marion-Ordens in hiesigen Landen für die Seelen dieser Verstorbenen beten würden. Die fernen Nonnen konnten au das Fortbestehen der Sodalität U. L. F. auf dem Ilarhmgcr Berge bei Brandenburg um so mehr glauben, da eine förmliche Aufhebung derselben wirklich nie Statt gefunden hat. -rs-odOO«-«- ■o£p I () <®> patent übet bic Ittirbabfldntug bcs £u'!)unim'iuu'bt'ns. Vom '24. December 1S43. . Wir, Friedrich Wilhelm, voll Gottes Gnaden, König von Preussen etc. etc. Allen, die Gegenwärtiges lesen, Unsern Gruss zuvor. Von dem vielfach Erfreulichen, welches unsere Zeit, unter den Segnungen eines langen Friedens — den Gott uns erhalten wolle — hervorhringt, verdient kaum etwas grössere Anerkennung und Beachtung, als die weit verbreiteten Bestrebungen, „auf dem Wege der Bildung von Vereinen physische und moralische Leiden zu lindern.“ Dies Streben ist wesentlich eins mit dem: das Christenthum zu beweisen, — nicht durch Be- kennlnissstreit oder nur in äusserlichen Gebährden — wohl aber in seinem Geist und seiner Wahrheit, nämlich durch Leben und That. — Durchdrungen von der Ueberzeugung, dass viele jener achtungswürdigen Vereine zu der vollen Wirksamkeit, deren sie fähig sind, nur dann gelangen können, wenn sie ein gemeinsames Band um einen leitenden und anregenden Mittelpunkt vereinigt, haben Wir beschlossen, den ältesten Orden Unseres Hauses, die Gesellschaft des Schwanenordens, welche gerade jetzt vor 400 Jahren von Unserm in Gott ruhenden Ahnherrn, dem Erzkämmerer und Churfürsten Friedrich II. gestiftet, und nie förmlich aufgehoben worden, wieder zu beleben, und dem erwähnten Bedürfniss entsprechend, neu einzuriehten. Schon der Sinn der im Jahre 1443 verfassten Statuten dieses Ordens ist kein anderer, als „Bekenntniss der christlichen Wahrheit durch die That.“ Wir haben die Anfertigung neuer Statuten, und die Bildung eines leitenden Ordensrathes befohlen, dessen Gliederung in Abtheilungen zur Leitung der verschiedenen Thätigkeiten der Gesellschaft demnächst erfolgen soll. Unsere nächste Sorge für die praktische Wirksamkeit der Gesellschaft des Schwanenordens soll die Stiftung eines evangelischen Mutterhauses in Berlin für die Krankenptlege in grossen Spitälern sein. — Den Ordenszeichen haben Wir diejenigen Veränderungen gegeben, welche Uns den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechend erscheinen. — Die für die Zwecke des Ordens unmittelbar arbeitenden Mitglieder, nämlich die Flieger und Pflegerinnen der Leidenden, der reuigen Gefallenen, der Bestraften u. s. f., so wie die Geistlichen, welchen etwa die unmittelbare Leitung von Stiftungen der Gesellschaft und die Seelsorge in denselben anvertraut wird, tragen kein Ordenszeichen. Die Insignien des Schwanenordens sind nicht, gleich denen anderer Orden, bestimmt, als ein Schmuck des Verdienstes, als eine Auszeichnung, verliehen zu werden; nur die goldene Kette desselben wollen wir in seltenen Fällen als König- i (i <©» lichcs Ehrengeschenk an gekrönte Häupter und erlauchte Personen verleihen. Der Schvanenorden soll vielmehr „eine Gesellschaft“ sein, in die mau freiwillig cintritt, um sich tliätig einem der Zwecke derselben zu weihen, aus welcher man aber auch ohne Unehre austreten kann, wenn man jener Thätigkeit sich zu widmen nicht ferner den Beruf fühlt oder im Stande findet. Die Aem- ter und Würden des Ordens bezeichnen nur die Sphäre der Thätigkeit der damit Beliehenen und die Nähe oder Ferne, in der sie von seinem Mittelpunkte stehen. Männer und Frauen ohne Ansehen des Standes und Bekenntnisses können, wenn sie den Flüchten der Gesellschaft sich zu unterziehen bereit sind, in dieselbe aufgenommen werden. Wir Selbst haben, wie solches allen Unseren Vorfahren an der Chur und Krone zugestanden hat, mit Unserer vielgeliebten Gemahlin, der Königin Majestät, das Gross- Meisterthum des Ordens, und damit die oberste Leitung seiner Thätigkciten übernommen. —Nur solche Stiftungen und Vereine, die von dem Orden ausgehen, stehen von selbst unter Unserer und der Ordens-Behörden Leitung. Alle anderen aber nur dann, wenn sie selbst die Aufnahme aus freiem Willen begehren und der Orden dieselben seinem Zwecke entsprechend befindet. Wir würden die Tugend, welche neben der Tapferkeit und 'freue Unser geliebtes Volk am schönsten ziert, tief verkennen, vermeinten Wir, mit dem Glanze und den Mühen eines Ordens Uns in das Heiligthum stiller Wohlthätigkeit lohnend und fördernd zu drängen. Unsere Absicht ist allein die: durch vereinte Kräfte auf dem bezeichnetcn fruchtbaren Felde Grosses zu wirken. An Gottes Segen ist Alles gelegen. Ihn liehen Wir auf dieses Werk herab, damit die erneute Ordensgesellschaft zur Linderung und Heilung vielfacher Leiden erwachse und emporblühe, und damit Männer und Frauen aus allen Bekenntnissen, Ständen und Stämmen Unseres Volkes in zahlreichem Verein und im edelsten Wetteifer beweisen mögen, dass sie das Wort des Herrn beherzigen: „An Ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“—In dem Bewusstsein, dass der Zweck, für welchen Wir den Schwanenorden wieder herstel- len, ein guter, dass die Absicht dabei lediglich gerichtet ist auf Abhülfe fühlbarer Mängel, auf Förderung heilsamer Anstalten, befehlen Wir unsere Stiftung getrost und freudig dem König der Könige. — Unter Seinem Segen wird sich eine wahrhaft edle Schaar sammeln, welche das Grosse, Heilsame, Thatkräftige in den Bichtungen dieser Zeit mächtig erfassen und fördern, allem Verderblichen darin aber ritterlich widerstehen wird, nicht durch Kampf und Streit, nicht durch heimliches Treiben, wohl aber durch das, worin allein alle christlichen Bekenntnisse sich vereinen können und sollen, durch thätiges Ueben des göttlichen Willens, in Siegesgewissheit der göttlichen Liebe. Der Ordenswahlspruch ist: „Gott mit uns!“ Gegeben zu Berlin am Vorabend vor dem Christfest 1S43. (Ii. S.) JFricilrieli Wilhelm.