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Orden vom Goldenen Vliess
Entstehung
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schwarzen Tuche, in Zukunft aus schwarzem Zeuge gefertigt werden und sein sollten, z. B. die Unter-setzkleider von Seide, die KalFa genannt wird, und die Mäntel aus Doppelseide, die gewöhnlich Sattineheisst und gleichfalls schwarz ist; die Kopfbedeckungen aber ähnlich. Wegen dieses Schmuckes wirdgesorgt werden: für die Ritter und Beamten auf Kosten des Königs, desselben Ordens Obersten; jedochso, dass die Bewahrung jener, welche den Rittern gehören, künftig dem Schatzmeister des Ordenszusteht, von den Beamten aber ein Jeder für die seinigen Sorge tragen wird, sowie über den Schmuckaus Carmoisine und andern anderswo bestimmt worden ist.

Cap. 22.

Der durchlauchtigste und mächtigste Fürst Joseph der Zweite, von Gottes Gnaden RömischerKaiser, immerwährender Mehrer Deutschlands und König von Jerusalem, Mitregent und Kron-prinz der Königreiche Ungarn, Böhmen u, s. w., Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgundund Lothringen, Grossherzog von Toskana u. s. w. u. s. w., Oberster des berühmten Ordens undFürst, hat demnach gütigst beschlossen, dass Die, welche mit dem goldenen Vliesse bezeichnet sind,auch sowohl die Kette der Maria Theresia, als des heiligen Stephan erlangen und vereinigt tragenkönnen und hat zuerst Se. Kaiserl. Majestät angeordnet, dass, wenn sie zu dem Ritterorden desGrosskreuzes erwählt werden, ihnen dieser Platz zukomme, welcher von dem Tage an, da sie unterdie Ritter des goldenen Yliesses aufgenommen worden sind, gerechnet wird; zweitens hat auchSe. Kaiserl. Majestät geglaubt, es sei der Billigkeit angemessen, dass das Yerkältniss eines jeden dieserdrei Orden sich gleich und dasselbe sei, und ein Gesetz Allen heilig werde, weshalb in einem vonHöchstgenannter Sr. Majestät unterschriebenen und zu Wien den 21. Juli 1767 gegebenen Decreteverordnet und anbefohlen ist, dass in Zukunft sowohl die Ritter des Grosskreuzes der Maria Theresiaund des heiligen Stephan, als auch die Ritter des goldenen Vliesses, immer den Platz und Sitz vondem Tage, an welchem sie in den erstem von jenen erwählt worden wären, auch für den andern, inden sie zu kommen das Glück haben würden, behalten sollten, so dass, wenn einer von dem Orden desgoldenen Vliesses zu dem Orden der Maria Theresia oder St. Stephan, oder aus diesen zu jenemzugewählt würde, er fortwährend von dem Tage, au welchem er zuerst mit der goldenen Keite ge-schmückt worden sei, auch im andern ausgezeichnet gehalten werde. Zu dem Ende hebt Se. geheiligteKaiserl. Majestät so viel nötliig ist von den Capitehi 2 und 18 der Statuten seines Ordens zum gol-denen Yliesse, sowie gleicherweise von den Capitelu 60 und 16 der Zusätze auf, die von den Für-sten, den Obersten dieses Ordens, seinen Vorgängern, erlassen worden sind, welche Capitel jedoch indem übrigen hierzu nicht Gehörigen volle Gesetzeskraft zu behalten beschlossen worden ist.

Jo seph Stephan von Cronenfels,

Ordens-Secretair.

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