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Orden vom Goldenen Vliess
Entstehung
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sitzenden Obersten geleiten. Derselbe nun wird ihn empfangen und küssen, zum Zeichen nämlich fort-dauernder Liebe, und dies selbst werden nachgehends die andern Brüder alle aus dem Orden, so vielederen gegenwärtig sind, nachahmen.

Cap. 60.

Sollte Der, welcher gewählt worden ist, die Wahl ablehnen, so wird der Oberste dies denBrüdern dieses Ordens anzeigen, und ermahnen, dass ein Jeder bei sich über einen Andern beschlösse,den sie zur gelegenen Zeit und auf dieselbe Weise und Form, wie es zu geschehen sich ziemt, er-wählen können.

Cap. 61.

Jenen Eid selbst nun werden auch jene Ritter, die Wir schon vorher genannt, und als dieErsten unter Allen zu Unsern Brüdern erwählt und in die Gemeinschaft dieses Ordens berufen haben,und zwar nach derselben Weise und Form, die Wir oben vorgeschrieben haben, einzeln schwören.

Cap. 62.

Jeder Ritter aber, wenn er bereits eingeweiht ist in diesen Orden, muss an den Schatzmeistervierzig Ducaten zahlen, von denen (je) zwei und siebenzig die Art von Gewicht ausmachen, welchesman gemeiniglich eine Mark nennt (nämlich acht Unzen Gold), oder wenigstens deren Werth darwägen.Diese Summe wird verwendet werden zu den heiligen Kleidern und andern anzuschaffenden Schmuck,welcher zu dem für das Collegium dieses Ordens einzurichtenden Gottesdienste gehören wird. Wennjedoch Einer heilige Kleider dieser Art und Schmuck, die er schon fertig besitzt, dem Collegio selbstlieber schenken wollte, und dieselben dem schon genannten Werthe gleichkommen, so würde er (seinerSchuldigkeit) ein Genüge thun.

Cap. 63.

So oft aber ein Ritter dieses Ordens mit Tode abgehen wird, soll er, damit jeder Bruder diessogleich erfährt, zum Schatzmeister Geld schicken, wovon derselbe fünfzehn heilige Messen lesen lasse,auch fünfzehn Ducaten an die Armen zu einem Almosen für das Heil der Seele des verstorbenen Rittersvertheile. Und dies Alles wird der Schatzmeister in der Stadt Dijon, und zwar in der herzoglichenCapelle, besorgen lassen.

Cap. 64.

Was nun den Waffenkönig betrifft, so wird ihm der Oberste hundert Ducaten, von denen sie-benzig zwei Mark Gold ausmachen, auf jedes Jahr als Einkommen darreichen. Jeder einzelne Bruderaber soll ihm zwei ähnliche Goldmünzen, deren Zahlung zur Zeit der allgemeinen Versammlungen(welche das Capitel heissen) geschehen muss, für jedes Jahr geben.

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Cap. 65.

Uebrigens, wenn der Oberste selbst mit Tode abgeht, und sein Erbe und Nachfolger und Sohnnoch unmündig, und daher der Führung der Angelegenheiten dieses Ordens nicht gewachsen sein sollte:wollen und verordnen Wir, dass die Brüder und Genossen dieses Ordens an einem Orte sich versammelnund daselbst, nachdem die Meinungen und Stimmen der Einzelnen abgehört worden sind, aus der grossemund stärkern Zahl der Stimmen irgend Einen erwählen und bestimmen, und zwar aus ihnen selbst, wel-cher im Namen des Unmündigen und auf dessen Kosten, und bis Jener zu dem Alter, welches zur Füh-rung der Geschäfte geeignet ist, vorgeschritten sein wird, auch den Schmuck der Ritter würde erhalten