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wurden, an denen auch die Lords Arundel und Belasyse An-theil nahmen. Gegen den Rath des Geheimenraths ließ derKönig die Flügelthüren der Capelle der Königin öffnen, damit dieim Vorzimmer Aufwartenden seine Gegenwart bei der Messewahrnehmen konnten. Am grünen Donnerstag zog er im könig-lichen Pomp dahin, um das heilige Abendmal dort zu empfangen,wodurch er die Bischöfe und die Mitglieder des Hofes schüchternmachte, weil man daraus wahrnehmen wollte, daß er nach undnach den katholischen Gottesdienst einführen und also dadurch dieenglische Hochkirche gefährden würde. Es dünkte ihm, ohne Zweifel,weniger schwierig, gleich am Anfang seiner Regierung als später-hin seine Religion öffentlich zu bekennen. Auch handelte er balddaraus entschiedener als sein Bruder, indem er mehrere tausendKatholiken, dann bei zweihundert Quäker, so wie auch Dissentersaus ihrer Haft befreite, die wegen Verweigerung des Huldigungs-und Suprcmatseides ihrer Freiheit bisher beraubt waren. So-mit schien es, daß er darauf hinarbeitete, Freiheit der Gottesver-ehrung und Gewissensfreiheit zu begründen, ohne jedoch die katho-lische Religion, wie Einige vorgeben, zur Staatsreligion erhebenzu wollen. Er setzte sich demnach, um seiner eigenen Sicherheitwillen, über gewisse Schwierigkeiten hinweg, denn er war über-zeugt, daß sein Thron auf sehr gefahrvollem Grunde ruhe, solange der Glaube, welchen er bekenne, zu jedem Staatsamte un-fähig mache, und die Religion, zu der er sich bekenne, noch immerbei Todesstrafe verboten sey. Wäre ihm sein Duldungsplangelungen, so würde diese seine Handlungsweise nicht nur denKatholiken, sondern allen Klassen von Religionsbekennern fürkünftige Zeiten heilsam gewesen seyn. Einigermaßen wurden diedurch alles dieses gereizten Gemüther dadurch wieder befriediget,daß die Krönung des Königs und der Königin nach protestantischemRitual vorgenommen wurde, wie solches auch in einem andernLande schon einmal der Fall war und zwar bei dem König vonPolen, Sigismund III., als dieser auf den schwedischen Throngelangte
1) S. Lingard, XIV. Bd. S. 19. (23). Frankfurt a. M. 1833.