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Der souveraine Orden vom Heiligen Johann von Jerusalem und seine Wiederbelebung
Entstehung
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Als aber bei immer größerer Ausdehnung des Ordens dieSchwierigkeit sich vermehrte, diese vielen vereinzelten Verwaltungenzn controlliren und hieraus Unordnungen und Mißbräuche entstan-den, als manche Verwalter gewissenlos genug geworden waren, sichselbst die Einkünfte zuzueignen; da glaubte sich der Orden genöthigt,um größer» Einbußen vorzubeugen, nur gewisse Abgaben von denVerwaltern zu verlangen, denen man den Namen Responsionengab. Die Verpflichtung indeß, Noviziate, Pilger- und Krankenhäuserzn halten, und des Beistandes der Armen, Wittwcn, Waisen undBedrängten wurde unverändert erhalten.

Man begreift leicht, wie tief diese neue Einrichtung in dasinnerste Leben des Ordens eingreifen mußte. Vor Allem war sieein offenes Anerkenntniß eines großen moralischen und religiösenVerfalles, denn man konnte ja nicht mehr ans die Rechtlichkeit dereigenen Ordensbrüder bauen. Sie that ferner dem Gelübde derArmuth offenbare Gewalt an, da nunmehr die Ritter nicht allein be-sitzen durften, sondern Besitz für sich selbst und ihre Familien anf-hänften und zwar rein aus dem Einkommen des Ordens. Es wardas eine Art heuchlerischen Abkommens, welches manmit Gott schloß. Die Maßregel war ergriffen mit offenbaremHintansetzen des religiösen Geistes des Ordens; denn wenn es derZweck der Gelübde gewesen war, den Ordensbruder von den Hinder-nissen der Welt zn trennen, und an ein höheres religiöses Interessezu binden, so ging der Eintretcnde nunmehr nur einen Contraktmit dem Orden ein, er leistete gewisse Dienste, wofür ihm äußereVortheile zngesichcrt wurden. Auch ward nicht einmal der beabsich-tigte Zweck damit erreicht, Wie wir bald sehen werden. Dagegenwar demselben Dämon, welcher den Heiland einst in die Hände derInden verkaufte, so zn sagen das Ritterkreuz des Ordens verliehenund ihm statutenmäßiges Haus- und Stimmrecht im Rathe gegeben,dem Dämon der Habsucht und des Geizes. Daß er sein Recht ge-brauchte, um noch andere seiner Race unter seiner Protection inden Orden einznführcn, ist nur folgerecht. War nur einmal daserste Motiv, welches den Ritter dem Orden zuführte, verunreinigt,so war es leicht, das ganze daran geknüpfte Leben zn verunreinigenund zn vergiften. Bisher war man ohne eigennützige Absichten inden Orden getreten, da derselbe keine äußeren Vortheile bot. Bußefür frühere Verirrungen, das Heil der eigenen Seele, der Dienstdes Nächsten und die Vertheidignng des Glaubens, das waren die