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Bluthochzeit
ren am Arme fest gebunden gewesen und mit Gewalt losgerissen worden sei, wo-durch der Dieb zu einem Räuber und, statt einer Gefängnißstrafe, zum Galgen ver-! urtheilt wurde, der Angeber aber das Blutgeld von 50 Pf. erhielt. Ein empören-der Fall der Art trug sich 1817 zu, wo 2 Soldaten, die im Scherz mit einemandern um eine Wette von einem Schilling gerungen hatten, auf Anstiften einesPolizeibeamten als Räuber zum Tdde verurtheilt und nur mit großer Mühe vondieser unverdienten Strafe befreit wurden. Geringe Verbrechen wurden von denPolizeibeamten verschwiegen und die Thäter im Auge behalten, bis sie, wie sie esnannten, 40 Pf. wogen. Für die zur Verurtheilung hinreichende Anzeige von demAusgeben falscher Banknoten (worauf Todesstrafe steht) zahlt die Bank 30 Pf,und für die Anzeige falscher Münzen 7 Pf. Eine Menge Menschen sind davon dieOpfer geworden; die Polizeibeamten kannten die Verfertiger falscher Noten undDiejenigen recht wohl, welche sich ein eignes Gewerbe daraus machten, Weiberund junge Leute erst zum Ausgeben falscher Noten zu verführen und dann derPolizei in die Hände zu liefem. Aber sie schonen diese eigentlichen Urheber desVerbrechens, als gute Kunden, und geben die armen Verführten an, welche vonden Geschworenen auf den leisesten Verdacht verurtheilt und ohne Gnade zum Todegeführt werden. Alderman Wood erzählte im Parlament, daß er 1818 bei ei-ner Visitation im Gefängnisse 13 Menschen gefunden habe, meist Jrländcr undDeutsche, welche von Andern falsches Geld erhalten hatten, um Brot zu kaufen,dabei ergriffen und ohne auf ihre Behauptung zu hören, daß sie die Falschheit derMünzen nicht gekannt hätten, verurtheilt worden waren. — 1818 wurden dieseBelohnungen zwar durch eine Parlamentsacte (58. Georg III., 70) abgeschafft,
: aber das Unwesen in Ansehung der Banknoten blieb wie es war. Die Gier, Geld rc.für Denunciation zu verdienen, wandte sich in Großbritannien in jüngster Zeitunter den Schergen der Polizei wider Unglückliche, die im Druck der Zeiten ihrerRegierung laut Schuld gaben, sie handle nicht mehr gemeinnützig und wider dieClasse der Kleinerwerbenden sogar feindlich. 37.
Bluthochzeit (pariser). Diese schreckliche Begebenheit ereignete sich unterKarl IX., König von Frankreich. In d. Art. Hugenotten, Guise und Condefindet man die Ursachen, welche vorausgingen. Nach dem Tode Franz II. wardKatharinavon Medici (s. d.) Regentin für ihren lOjähr. Sohn, KarlIX.,und fand sich jetzt bewogen, den Guisen zum Trotz, den Reformirten einDul-dungsedict zu geben. Die Guise'sche Partei dagegen überredete das Volk, daßdie katholische Religion in der größten Gefahr sei. Die Hugenotten wurdenaufs grausamste gemißhandelt; Prinz Conde griff zu den Waffen; die Guisensuchten spanische, Conde englische Unterstützung. Von beiden Seiten machte mansich der abscheulichsten Grausamkeiten schuldig und schloß Nothfrieden. Die Kö-nigin Mutter ließ nun den König, da er ins 14. I. getreten war, für mündig er-klären , um unter seinem Namen desto freier regieren zu können. Herzog Franzvon Guise war bei der Belagerung von Orleans von einem Hugenotten meuchel-mörderisch getödtet worden; allein sein Geist lebte in seinem Hause fort, welchesden Admiral Coligny für den Urheber dieses Meuchelmordes hielt; auch sahen dieHugenotten bald ein, daß die Königin Mutter sie haßte: Conde und Coligny setz-ten sich daher in Verfassung. Der König (s. Karl IX.) hatte sich überreden lassen,daß es auf sein Leben abgesehen sei, und faßte einen unversöhnlichen Haß gegen dieHugenotten. Der Hof suchte indeß Zeit zu gewinnen und sich des Prinzen unddes Admirals durch Lift zu bemächtigen; dieses schlug fehl, und die Feindseligkei-ten singen heftiger an. In der Schlacht von Jarnac, 1569, wurde Conde ge-fangen und als Kriegsgefangener von dem Hauptmann von Montesquieu er-schossen. Coligny sammelte die Reste des geschlagenen Heeres; der junge Prinz-Heinrich von Bearn (nachmaliger Heinrich IV., König von Navarra und Frank-Conv.-Lex. Siebente Ausl. Bd. I. f 60