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1 (1830) A bis Bl
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Blutgefäße Blutgeld

sich doch ereignen, welche das Anlegen der Blutegel beschwerlich machen; bald wol-len diese nicht saugen, bald geschieht es unter heftigen Schmerzen, und Diesembegegnet man, wenn man die Stelle sehr rein wascht und mit Milch oder Zucker-wasser befeuchtet; bald ist die Nachblutung so reichlich, daß sie sich auf die gewöhn-liche Art nicht hemmen laßt. Oft bleibt an den Stellen, wo die Blutegel gesaugthatten, ein schwärzlicher, grüner, gelber Fleck von ergossenem Blute zurück; bis-weilen gehen auch die Wunden in Entzündung und Eiterung über. Ein gefähr-licher Zufall ist es, wenn Blutegel beim Trinken von Wasser verschluckt werden,oder bei Mangel an Aufmerksamkeit in die Nase, den Mund oder andre Öffnungendes Körpers hineinkriechen. Sie saugen sich dann innerlich an und bewirken oft ge-fährliche Blutungen. Kennt man die Veranlassung solcher Blutungen, so scheintdas Salzwasser das zweckmäßigste und sicherste Hülfsmittel zu sein. 34.

Blutgefäße, s. Adern.

Blutgeld. Unter diesem verhaßten Namen war in England die Beloh-nung bekannt, welche Angeber und Zeugen in verschiedenen Criminalfällen beka-men. Es ist tief in dem Wesen der englischen Eriminalverfassung gegründet, daßdie Strafrechtspflege ohne den Willen der Beschädigten und Zeugen ihren Zwecknicht erreichen kann. Um den mangelnden Eifer für das Allgemeine zu ersetzen,nahm man den Eigennutz zu Hülfe, und durch verschiedene Gesetze von 1692, ,

1694, 1699, 1707, 1720, 1741 und 1742 wurden Belohnungen von 10 bis50 Pf. St. für Diejenigen ausgestellt, durch deren Zeugniß Straßenränder, Falsch- ^münzer und Diebe überführt werden würden. Jedes Mal, daß eine solche Schär- !fung stattfand, war in Großbritannien eine unruhige Zeit, wo sich die sogenann- ^ten Jacobiten regten. Wenn die politischen Verbrecher sich vermehrten, so glaubteman zu bemerken, daß sich auch die Privatverbrecher vermehrten. Bei gewissen IDiebstählen (Einbruch, Pferdediebstahlen) sollte vermöge des Gesetzes von 1699Derjenige, welcher den Verbrecher ergreifen und überführen würde, außer baaren40 Pf. St. noch ein Certisicat erhalten, wodurch er von den Kirchspieldiensten(Armenaufseher, Kirchenvorsteher u. dgl.) frei wurde. Solche Freischeine (Gal-genscheine, IJburn ticket« genannt) konnten verkauft werden, weil sie sonst Dem,der sie zum zweiten Male erhielt, Nichts mehr geholfen hätten, und wurden ingroßen Städten, wie Manchester, zu hohen Preisen (250 300 Pf.) verkauft.Die Summe der Belohnungen (ohne die IJ-burn ticket«) betruss1798 in den 40Grafschaften Englands 7700 Pf., 1813 war sie auf 18,000 Pf. gestiegen. Der ^Mißbrauch, welcher aus diesem System entstand, war fürchterlich. Polizeiofsi-ciantcn machten sich ein Gewerbe daraus, arme, unwissende und leichtsinnige Men-schen, besonders Ausländer, zu Verbrechen (vornehmlich dem Ausgeben falscherMünzen) zu verführen, um dann durch die Angabe derselben das Blutgeld zuverdienen. 1756 gestand ein gewisser M'Daniel ein, daß er 70 Menschen durchsein Zeugniß das Todesurtheil zugezogen habe. Er wurde mit 2 Andern vor Ge-richt gestellt, aber dabei von dem Volke, welches glaubte, daß sie losgesprochen wer-den würden, so gemißhandelt, daß alle 3 todt auf dem Platze blieben. 1792kam wieder ein solcher Fall vor, wo 20 Menschen die Opfer eines gewinnsüchtigenAngebers geworden waren. Ein neuerer Fall 1817 erregte um so größern Unwil- ^len, als die 4 Polizeibeamten, die eine solche Verschwörung gegen das Lebenarmer Menschen gemacht hatten, zwar wirklich zum Tode verurtheilt, aber wegen !juristischer Subtilitäten von den 12 Richtern (den vereinten Mitgliedern der 3Obergcrichte in Westminster) frei gesprochen wurden und ohne alle Strafe blieben.

Sie hatten mehre arme Weiber verleitet, falsche Münzen auszugeben, und siedann auf der That ergriffen. In andern Fällen suchten dergleichen Menschen eingeringes Verbrechen in ein größeres zu verwandeln, z. B. wenn Einem der Arbeits-beutel gestohlen worden war, so wurde beschworen, daß er mitBandern oderSchnü-