Quote
890 Quixotte
Quixotte (Don), s. Cervantes.
Quodlibet, von tsuoil libet, was beliebt, bezeichnet Alles, was ohneOrdnung und Zusammenhang, oder doch mit scheinbarer Willkür nebeneinander-gestellt ist, einen Mischmasch. Daher pflegt man scherzhafte Gemälde und Zeich-nungen, auf welchen mehre Gegenstände, die an sich in keiner Verbindung stehen,gleichsam als Bruchstücke hingeworsen sind, ferner kleine Gedichte von ähnlicherBeschaffenheit Quodlibets zu nennen; so auch musikalisches Quodlibet ein solchesMusikstück, worin allerhand Abwechselungen sowol in Rücksicht der Taktarten alsder Melodien Vorkommen. Der Werth solcher Quodlibets, die neuerlich u. d. N.musikalischer Potpourris wieder Mode geworden, ist an und für sich sehr gering.Der witzige Contrast ist es vornehmlich, wodurch sie einen Augenblick unterhaltenkönnen; denn gewöhnlich wählt man zu diesen Zusammensetzungen schon gegebeneMusikstücke, deren bekannter Text mit dem gegenwärtigen, oder deren musikalischeZusammenstellung für sich angenehm oder komisch ist. DieJnstrumentalsiücke die-ser Act, welche man gewöhnlich musikalische Potpourris nennt, können durch phan-tasiearlige Übergänge und Variationen verschiedener allgemein beliebter Themen an-ziehend sein. Die Singspiele aber, welche den Namen musikalisches Quodlibet tra-gen, ermangeln gewöhnlich des musikalischen und des komischen Reizes zugleich,indem sie, die komische Wirkung in dem Abgebrochenen und Zusammenhangslosensuchend, den musikalischen Werth verlieren.
Quote. Wenn irgend Etwas, cs seien Vortheile oder Nachtheile, nacheiner bestimmten Regel unter Mehre vertheilt wird, so heißt der Theil, welcherJedem zugetheilt wird, seine Quote. Wird z. B. der Gewinn oder der Kosten-betrag einer Unternehmung nach Procentcn eingetheilt und bestimmt, so ist derAntheil, der auf Jeden, nach den verschiedenen Summen, für welche er dabei in-teressirt ist, seine Quote, die also bald größer, bald kleiner sein kann als die Quoteeines Andern. Ebenso werden, wenn eine Summe unter die Glieder einer Gemein-de, nach der Proportion ihres Vermögens oder Einkommens zu vertheilen ist, dieQuoten, welche auf jeden Einzelnen kommen, nach dem Maße des Vsrlheilungs-princips verschieden sein müssen. Die Gesellschaftsrechnung gibt dazu Anleitung.(Vgl. Dividende.)