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Publicist
Lust nach Leiden und Ungemach, mysteriöse Melancholie, oder als Schlafrednerei',Verzückung, Geisteserhöhung mit der Gabe der Weissagung und unter den an-ziehenden Erscheinungen des freiwilligen Somnambulismus wahrnehmen lasten.Ueberdies verschlimmern sich die Zufälle von Bildungsfehlern, die aus einer frühemEpoche herrühren, gewöhnlich, sowie sich andre Krankheiten von selbst heilen. End-lich beobachtet man nicht selten örtliche Leiden der GeschlechtStheile, Schmerzen,Rothe und Schleimausflüste, die aber gewöhnlich nicht viel zu bedeuten haben, so-wie auch in dieser ganzen Epoche und in der nächsten darauf folgenden Zeit dieBrust in einem so erregten Zustande sich befindet, daß hier sich leicht Entzündungenbilden, die nicht nur das Leben in Gefahr bringen, sondern oft auch den Grund zuAuszehrungen legen. 8. ?.
Publicist, Staatsrechtskundiger, S'taatsrechtslehrcr, weil man dasStaatsrecht zu» pubüvum nennt. Der gründliche Publicist verbindet mit einerumfastenden Kenntniß des öffentl. Rechts der wichtigsten europ. Staaten und des-jenigen insbesondere, besten Mitbürger er ist, auch das Studium der Philosoph.Rcchtslehre, der Politik, Geschichte und Statistik. Er muß aber auch außer derlatein., der deutschen, fcanz. u. engl. Sprache, sowie der Kunst der schriftlichen Dar-stellung in größerm Grade mächtig sein. Gewöhnlich verstand man sonst unter ei-nem Publicisten vorzugsweise einen Kenner des deutschen Staatsrechts, des ver-wickelrsten und ausgebildctsten in Europa. Diese Gelehrsamkeit ist im praktischenSinne mit dem deutschen Reiche untergegangen, wohl aber noch im histor. Sinnewichtig. Doch kann hier leicht zu viel Kenntniß des Positiven den Blick vom All-gemeinen adziehen und einer klaren Ansicht des Ganzen nachtheilig werden. Ge-sunde Begriffe vom Staalsrecht überhaupt, eine gründliche Einsicht in daS Wesendes Staatenlebens, genaue Kenntniß der vorhandenen Verhältnisse und ein Geist, der,einer Idee empfänglich, auf das Wahre, Rechte, Edle und Große gerichtet ist, diessind die unerläßlichen Eigenschaften eines guten Publicisten Jeder Diplomat mußin diesem Sinne Publicist sein, und wehe jedem Staate, wehe Europa, wenn nichtdieser gereifte und gebildete Geist der Staatsweisheit in den Cabineten der europ.Mächte den Vorsitz führt! Man vgl. Eanning's und Wellingtons Diplomatie! Esist ein Verdienst der deutschen Publicisten und des aus dem Charakter der Deutschenhervorgegangenen öffentlichen Rechts im ehemal. heil, römisch-deutschen Reiche, daßdie deutsche Staatskunst in der Theorie streng die Grundsätze des Rechts beachteteund in allen Formen, so verworren sie übrigens sein mochten, die klare Ansicht desGesetz- und Verfassungsmäßigen fest im Luge behielt. Auch in dieser Hinsicht ist dieecht publicistisch-historische Darstellung des bairischen Erbfolgestrcits und ähnlicheröffentlicher Staatshändel in v. Dohm's „Denkwürdigkeiten" (l, II) sehr lesenS- unsbeherzigenswerth, damit unsre jungen Diplomatiker nicht glauben, Alles gethan zuhaben, wenn sie Flassan's „Ui«t. sie !a diploruatie trangaiss" einige Male durch-lescn. Als Sammlungen und Handbücher zum Studium der neuem Diplomatiesind v. Maktens's „Ueoueil des prinvipaux traite«" (von <761—1808,11 Bde.;2. Aufl. 1817) und besten „biouveau reoueil de» traite» d'allianee, de paix ete."(von 1808—18, 3 Bde., Gött. 1817), ferner Schvll's „Ueeueil de» pieee» <M-vivlle»" (<2 Bde.), Koch s „Uist. abrexee de» traite» de MIX depui» 1-l Mir deIVestpiislie, ouvrsx-e rekoadu et esntiaue zusgu'aux traite» de kari» de 1815,Mr 8cI>oeII" (15 Bde., Paris 1818), Klübcr's „Acten des wiener Congresses"(7 Bde.), die „Neuesten Staatsacten und Urkunden" (1825—29, 14 Bde., beiEotta), des Freih. Karl v. Martens,Manuel diplomatigue" (Lpz. 1822), und Pö-litz's „Staatswissenschaften" (2. A., 5 Thle., Lpz. 1828) zu empfehlen. Was ehe-mals die kaiserl. Wahlcapitulationen den deutschen Publicisten su- Stoff zu gründ-lichen Erläuterungen boten, wird bei der deutschen Bundesversammlung wieder derKall sein. L