Druckschrift 
8 (1830) O bis Q
Entstehung
Seite
907
Einzelbild herunterladen
 

907

Pl'ottstarit.'smus und Reformation (kath.)

Geist dieses Bekenntnisses war rücksichtlich der Kirchenverfassung republikanisch,der hauptsächlichste Unterschied in den Dogmen war die Lehre von der Prädestina-tion — die mit Luthers Lehre von der Unfreiheit des Willens, welche Lehre deraugsbnrgische Reichsabschied eine mehr viehische als menschliche Gotteslästerungnennt, mehr Verwandtschaft hat, als Luther zugeben wollte — und die Verwer-fung des wirklichen Genusses im Abcndmahl (s. d.). Es laßt sich nicht aus-drücken, mit welcher Wuth Luther gegen die Reformirten erfüllt war; sie warennebst den Socinianern, Wiedertäufern u. s. w. die ersten Ketzer in der neuen freiforschenden Kirche. Erst der westfälische Friede verschaffte ihnen gesicherte Existenzund gleiche Berechtigung mit den Lutherischen.

Wie in der Lehre, so sind auch in der Kirchenverfassung die evangel.Bekenntnisse von der kath. Kirche abweichend. Diese Bekenntnisse haben denGrundsatz, zur ersten Verfassung der Kirche zurückzukehren; sie behaupten, daßdie Verfassung der kath. Kirche die verkehrte, und nur ihre die richtige sei. DieserGrundsatz ist aber auf mannigfach widersprechende Weise ins Leben getreten. Diercformirte Kirche an den meisten Orten geht von dem Grundsatz aus, daß die Ge-walt in der Gemeinde sei, die Lernenden belehren sich selbst; die Ältesten der Ge-meinden bilden da vorzüglich die Repräsentation. Ähnliche Gewalt der Gemeindenwird in der schottischen Pcesbyterialkirche — die man überhaupt als eine Verzwei-gung des reformirten Systems zu betrachten hat — und dergleichen vom Staatenicht geleiteten evangel. Kirchen angenommen. Das entgegengesetzte Äußere be-wahrt die britische Hochkirche; ihre Einrichtung ist rein katholisch, sie hat ihre Bi-schöfe, ihre Erzbischöfe, ihren Papst, einzig mit dem Unterschiede, daß der Königzugleich Papst ist, und der Papst in Rom gehaßt wird; der Gewinn bei dieser Ver-fassung scheint nicht groß zu sein, da die herrliche Ansicht des kath. PapstthumS alseines Einheitspunktes der ganzen Christenheit, als eines von den Erdenmächten un-abhängigen Wächters der Kirchcnzucht u. s. w., aufgegeben ist, Staat und Kirchehingegen verschmolzen sind. In Schweden und Dänemark ist die bischöfl. Gewaltbeibehalten. In Deutschland sind die einzelnen Fürsten Bischöfe und Päpste zu-gleich geworden; man betrachtet hier den Landesherr» als oummus «pissopu»,obgleich man selbst nicht recht weiß, wie sie zu dieser Würde gekommen, und wiesolches mit dem reinen Lehrbcgriffe zu vereinigen.

Den Protestantismus kann man einthcilen in den dogmatischen und den kriti-schen. Seiner Entstehung nach war der Protestantismus kritisch, er zerstörte diebisherigen Auslegungen, Überlieferungen und Änsichtcn der kath. Kirche, er vindi-cirte jedem Christen ein Recht, aus der Bibel, wie er sie verstand, s. Religionssy-ftem zusammenzusetzen, und nothwendig mußte man hierhin kommen, da die bis-herige Autorität verworfen ward. Allein gar bald verknöcherte sich dieser Prote-stantismus ; er bildete sich zu bestimmten positiven Confcsstonen aus, und der augs-burger Confesston oder der Concordiensormel oder der dortrechter Synode wider-sprechen, war ebensowol Ketzerei als bei den Katholiken die Nichtachtung eines Con-cils. Als die reformirten Gemeinden das reformirte Nationalconcilium zu Vitrybeschickten, mußten sie schon im voraus unterschreiben, daß sie dessen künftige Aus-sprüche als solche des h. Geistes verehren wollten. Die Inkonsequenz eines solchenpositiven dogmatischen Protestantismus rügt die Frau v. Staöl in ihrer Schrift:„Vs I'^IlemsZile" (Bd. 4, Abth. 4, Cap. 2). Dieser Dogmatismus ging soweit, daß die einzelnen evangel. Confessionen sich für die alleinseligmachenden hiel-ten, und es bedurfte erst des Ablaufs einiger Jahrhunderte, um auch den Katho-liken die Möglichkeit des Seligwerdens zuzugestehen. Au keiner Zeit ist indessenvon allen Protestanten jener Dogmatismus ganz anerkannt worden, eS waren im-mer große Meinungsverschiedenheiten, und nur dir öffentliche Gewalt der Landes-Herren — Bischöfe, hielt äußere Ausbrüche solcher Meinungsverschiedenheit zurück