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Protestantismus und Reformation (kath.) ^
bekannt, mit welchen starken und unwidersprechlichen Stellen aus der h. Schriftdie Prediger in ihren Landen dieselbe bestritten; daher könnten sie auch dieses Stückdes Schlusses nicht gelten lasten und ihren Unterthanen nicht zugeben, daß sie zurMesse gingen, die bei ihnen ein für allemal abgeschafft worden, denn es könnte jaein Jeder leicht begreifen, wenn sie, so rechtmäßig und lauter auch der päpstl. Ge-brauch der Messe sein möchte, doch in ihren Kirchen wollten 2 sich gerade entgegen-gesetzte Arten von Westen zugebcn, was für ein schlechtes Beispiel und welche un-zählige Streitigkeiten daraus entstehen würden. Daß man ihnen aber vorschreiben !wolle, was sie ihren Unterthanen auflegen und was sie in ihren eignen Ländern fürGesetze machen sollten, darüber wunderten sie sich gar sehr, und um desto mehr,da gewiß keiner von ihren Gegnern leiden würde, wenn man ein Gleiches in Absichtihrer Länder vornehmen wollte". — Die protestirenden Fürsten behaupteten alsodas Recht, ihren kath. Unterthanen den Besuch der Messe, die Ausübung der kath.Religion zu untersagen, und darum, weil der Reichsschluß die Katholiken in ihrerReligionsausübung schützen wollte, protestirten die lutherischen Fürsten dagegen.Man kann sich dieses nur erklären, wenn man bedenkt, daß überhaupt die Refor-mation meist durch Befehle der Landesherren verbreitet ward, Zwang der Obrigkeitwar es, was statt des Katholicismus das „pure reine Evangelium"— so nannteman Luther's Erklärung des Evangeliums, jene mit diesem verwechselnd — ein-sührte, und in manchen Ländern — Pfalz, Hessen — zeigte sich die wenig ergötz-liche Erscheinung, daß, sowie der Fürst von einem Protestant. Bekenntniß zum an- !dern überging, stracks das evangel. Volk die neuen Überzeugungen des Gebieterszu thrilen hatte. — Der spciersche Reichsabschied ward von den Protestanten nichtbefolgt, auf dem 1530 zu Augsburg gehaltenen Reichstage ward daher dir Sachewieder vorgenommcn; die Protestanten übergaben hier am 25. Juni 1530 ihrGlaubensbckenntniß, so Melanchthon redigirt hatte. Won den Katholischen wurde ^eine Widerlegung herausgegeben, hierauf von den Protestanten eine Apologie ver-faßt, und der Reichstag würde nie geendet haben, wenn Karl diesem Schreibennicht ein Ende gemacht hätte. — Die Veränderung im Lerritorialbcsitz, welchedie Reformation nach sich führte, war der Veranlassungsgrund der sogen. Reli-gionskriege. Sowie ein Bischof evangelisch ward, betrachtete er s. Bisthum alserblich. So nahm z. B. gleich zu Anfänge der Reformation der Hochmeister desdeutschen Ordens in Preußen dieses Land bei s. Übergange zur evangel. Religion 'von der Krone Polen als weltliches Lehen. Es dauerte nicht lange, so wurden baldalle geistliche Güter in Deutschland von den evangel. Fürsten als gute Beute be-trachtet, was die Katholiken zur Gegenwehr nöthigte, und immer schärfer wurdeder Religionshaß, den man für so weltliche Zwecke benutzte. Der westfälische Friedevon 1648 setzte allem dem endlich ein Ziel; der Territorialbesitz ward festgestellt unddas kirchliche Verhältniß der Religionsparteien 1624 als Normalzustand erklärt,die 3 Bekenntnisse aber, das katholische, das lutherische und das reformirte, wur-den als gleich berechtet vom Staate anerkannt. — Das rcformirte Systementstand fast gleichzeitig mit dem lutherischen. Schon 1516 hatte sich UlrichZwingli, Pfarrer bei U. L. Frauen Stift in den Einsiedeln, geärgert über dasGaukelspiel Samsons, der die Stimmen der im Augenblicke des Geldopfers ausdem Fegefeuer auffliegenden Seelen nachmachte; er hatte gepredigt gegen die herr-schenden Mißbräuche. Ohne Luther's Werk würde indessen Zwingli unbemerktgeblieben sein; als aber Luther auftcat, erhob sich auch Zwingli, und cs ward eineeigne Confession, die der Schweizer. Erst 1535 erhob sich der Reformator derfranz. Kirche, Johann Chauvin (Calvinus) von Noyon in der Picardie, Lehrer zuGenf; s. System verschmolz — jedoch nicht ganz — mit dem schweizerischen, bei-de zusammen werden als die rcformirte Confession betrachtet und haben ihre dog-matische Ausbildung vorzüglich durch die holländischen Synoden erhalten. Der