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Papst (kath.)
kommen, wenn die zerstreute Kirche sie angenommen hat. I») Das Recht, von denbestehenden Gesetzen zu dispensiren, ein Recht, welches sich indessen geschichtlichweiter als norhwendig war, ausgedehnt hat, im Allgemeinen aber nothwcndig ist,da Gesetze nicht auf alle einzelne Falle passen können, v) Das Recht, unrichtigeVerfügungen bischöfl. Stellen aufzuheben (j»s ilvvolutionis), ein Recht, das ansich ebenfalls wesentlich, und ohne welches das Recht der Oberaufsicht wenig zweck-dienlich sein würde. In der Wirklichkeit ist dieses Recht aber auch zu sehr ausge-dehnt und erst in der neuen Zeit in angemessene Schranken gesetzt worden. — Diezufälligen Rechte sind folgende: 1) Das oberste Eensurrecht über Schriften, die denLchrbegriff der kathol. Kirche betreffen. 2) Das Recht der Anordnungen in der all-gemeinen Liturgie. 3) Das Recht der Heiligsprechung, und über die Echtheit undVerehrung der Reliquien der Heiligen den Ausspruch zu thun. 4) Das Recht,Festtage anzuordnen und abzustellen. 5) Das Recht, Fast- und Bußtage für dieganze Kirche zu bestimmen. 6) Das Recht, von Gelüddcn (s. d.) zu dispensirenund die Unverbindlichkeit gezwungener oder sonst zu halten nicht nothwenviger Eidezu erklären. 7) Das Recht, bei Veräußerung des Kirchcnguts seine Einwilligung zugeben. 8) Das Recht, dem Klerus Abgaben aufzulcgcn oder sonstige Beiträge vondemselben zu fodern (sin, ileoim-rmli), ein Recht, besten Ausübung die weltliche Be-hörde eintretenden Falls wol sehr erschweren würde. 9) Das Recht, gewisse Taxen(Annalen) zu seiner und seines Stuhles Unterhaltung zu erheben (in der Wirklich-keit neuerer Zeit nicht sonderlich einträglich). 10) Das Recht, in Bezug auf kirch-liche Benefizien (früher mannichfachen Mißbrauchen unterworfen und in Deutsch-land fast so gut wie unpraktisch) die Ertheilung derselben sich vorzubchalten(durch inirmiata äe prvviciernlo, durch exspeetativa» oder durch rcservationen).11) Das Recht, religiöse Orden cinzuführen oder aufzuheben. 12) Das Recht,die Bischöfe (und Coadjutoccn) zu eonfirmiren und (auf gerechte Weise) abzusctzen.13) Das Recht, Exemtionen, und 14) das Pallium zu ertheilen. Dies sind diezufälligen Rechte; sie können mit der Zeit untergehen (und sind häufig unterge-gangen), wie sie auch in der Zeit entstanden sind. Nicht aber ist damit gesagt, daßsie von Einzelnen willkürlich dem Papste entzogen werden können. Au den sonststreitigen Rechten gehört die Unfehlbarkeit und die Erhabenheit über die Eoncilien,Rechte, die wol kein deutscher Kanonist mehr behauptet. — Der Papst ist zugleichweltlicher Monarch, wie cs ja früher auch Deutschlands Bischöfe waren. Es ver-steht sich von selbst, daß dieser Kirchenstaat, wie alle Staaten des Mittelalters,nach und nach erworben ward. Dieses Eceigniß war nothwcndig, wenn der Papstein Sprecher der Kirche, den Thronen gegenüber und unabhängig von ihnen, seinsollte. Es bezeichnet ganz die Ideenarmut!) mancher Schriftsteller, wenn sie es derWelt für heilsam halten, daß der Papst der weltlichen Hoheit irgend eines Staatesunterthan werde; Zoh. v. Müller führt zu andern Ansichten, wenn er in den„Reisen der Päpste" sagt: „Gregor, Alexander, Inneren; erhoben einen Dammwider einen Strom, der dem Erdboden drohte, hier bauten (eigentlicher: ordneten)ihre Vaterhände die Hierarchie und neben ihr die Freiheit aller Staaten. Ohnediese konnte Rom durch die Rescripte eines Einzelnen fallen, ohne jene war nichtmöglich, allen Völkern einerlei Gedanken einzugeben. Ohne den Papst war dieKirche wie ein Heer, dessen Feldherr erschlagen worden. Mainz, Trier, Kölnwürden es mit der geistlichen Bank und den Domcapiteln erfahren haben. Ohnedie Hierarchie hatte Europa keine Gesellschaft, welche über den allgemeinen Vortheilwachen mußte. Von dem an war eine Freistatt wider den Zorn der Potentatender Altar; es war eine Freistatt wider den Mißbrauch des priesterlichcn Ansehensder Thron; und im Gleichgewicht lag öffentliches Wohl". — Auch unter der Tiareist der Mensch Mensch. Zu verwundern ist es daher nicht, noch ist es der Kircherin Vorwurf, daß es lasterhafte Papste gegeben. Indessen dürste es doch wol kein