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8 (1830) O bis Q
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Papst (kach.)

nehmen, und setzte wirklich die zwei Gegenpäpste ab. Noch eingreifender warendie Decretc der Kirchenvcrsammlung zu Basel. Auch das mit der neuern Zeit er-wachende historische Studium, die Entdeckung der falschen Dccretalen Zsidorsdurch die Magdeburger Eemuriatoren, und auch die Ideen, die die Reformationin Umlauf brachte, trugen dazu bei, die geistliche Gewalt des Papstes in ihrerechtlichen Schranken zurückzuwcisen. Zm 18. Jahrh. waren cS vorzüglich diedurch Febronius sdcn Weihbischof Hontheim von Trier) angeregten Untersuchungen,welche manche zufällige Rechte erschütterten. — Hier ist wol der Ort, das Systemder kathol. Kanonisten über des Papstes Gewalt daczulegen. Zuerst von dem Ein-flüsse aus das Weltliche. Die Kanonisten des Mittelalters leiteten aus den That-handlungen (t'aeta) von Gregor Vll. u. A. ein Recht des Papstes auf unmittelbareEinwirkung in das Zeitliche ab. Ihr Argument war ganz einfach: Die Kircheistdie oberste Heilsanstalt, der alle andre, bloß weltliche Anstalten unterworfen seinmüssen; das Oberhaupt dieser Anstalt, der Statthalter Christi, ist nach göttlicherAnordnung Petrus und seine Nachfolger; sowie Petrus, so haben daher auch diePapste das doppelte Schwert (als Symbol der geistlichen und weltlichen Macht)erhalten, und mit diesem die Besugniß, dem Zwecke der Kirche, als der hohemmoralischen Anstalt, Alles untcrzuordncn, mithin auch einzuschrciten, entwedercumulativ mit der weltlichen Gewalt, oder noch vor ihr, denn das Ewige gehtdem Zeitlichen vor, die Zwecke des erstem sind erhabener als letztere. Späterhinänderte Beltarmin diese Meinung dahin ab, daß er eine indirekte Gewalt des Pap-stes über die weltlichen Dinge, das Recht nämlich, den Mißbrauch der weltlichenGewalt zum Seelenhcite in die gehörigen Schranken zurückzuweisen, behauptete.Indessen glaubt die Zeit weder an die direkte noch die indirekte Gewalt des Papstesüber das Zeitliche, und Niemand verthcidigt mehr jene Meinungen. — Was nunaber die geistliche Gewalt des Papstes betrifft, so stimmen darin alle wahrhaftkathol. Kanonisten überein, daß der Primat dcS Petrus und seiner Nachfolger(und zwar nicht nur der Ehre, sondern auch der Gerichtsbarkeit) das Werk gött-licher Einsetzung ist. Daß der Sitz des Primats nun gerade in Rom ist, ist zu-fällig, ohne daß jedoch hiermit gesagt sein sollte, daß er anders als mit Einwilli-gung der ganzen Kirche von Rom verlegt werden könnte. Der Primat ist göttlicherEinsetzung, also liegen gewisse Rechte wesentlich in ihm, die nämlich, ohne welchesein Zweck, Einheit der Kirche, nicht erreicht werden könnte. Andre Rechte hin-gegen sind zufällig in der Zeit erworben, sie tragen eine geschichtliche Begründung,aber keine durch das Wesen des Primats gebotene Nothwendigkeit in sich. Mannennt daher jene Rechte wesentliche, diese zufällige (ailventitia). — Ein wesent-liches Recht ist I. das Recht der Oberaufsicht über die ganze Kirche. Hieruntergehören.-») das Recht, von allen Bischöfen Berichte über den Zustand ihrer Kirchenzu verlangen (jus rdatwnurn). Sowol von der orientalischen als occidentalischenKirche läßt sich von den ersten Zeiten hinab die thätigste Anerkennung dieses RechtsNachweisen. Die Kirche verordnete im Eoncilium von Trient, daß die Bischöfealle fünf Zahre dem Papst einen Bericht über den Zustand ihrer Sprengel (relativsie statu) einscndcn sollen. Ein weiteres Recht ist b) das Recht, Legaten in dieProvinzen der Christenheit zu schicken. Wenn das Abfodern der Berichte für denvorliegenden Fall nicht genügt, so ist cs begreiflich nothwcndig, durch Legaten anOrt und Stelle sich zu unterrichten, o) Das Recht, allgemeine Concilien zusam-mcnzurufen, in denselben den Vorsitz zu führen und die Beschlüsse zu bestätigen.<l) Das Recht, provisorische Bestimmungen in streitigen Glaubenssachen zu machen.Eine andre Claffe von wesentlichen Rechten ist tl. daS Recht der Aufsicht über dieBeobachtung der Kicchengesctze. Dahin gehört ») das Recht, neue Gesetze zugeben und die Beobachtung der bestehenden einzuscharfen. Gegen neue Gesetze fin-den indessen gerechte Einwendungen der Bischöfe statt, und sie verbinden erst voll-