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8 (1830) O bis Q
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Ostreich (statist.)

Grenze verband. Diese Regimenter haben sonach denselben Ursprung, dieselbe Spra-che u. Religion mit dem größten Thcilc der Russen. Das ganze Land zerfallt in 214Compagnie- und 8 TscadronSbezirke. Von der männlichen Bevölkerung waren im

I. 1820 nur 16,834 M. gesetzlich vom Dienste befreit. Die Truppe selbst bestehtaus 17 Jnfanreriereg. (als 11 kroatische und slawonische, ein deutsch-dalmati-sches, ein walachisch-illyrisches und 4 stebenbürg. Reg.), 1 Tschaikistcn-Bal. und 1Reg. Husaren (Szekler), zusammen 45,579 M, ohne das Verwaltungspcrsonal.Im Kriege kann diese Zahl mit Einschluß der Reserve (ohne die Ersatzmannschastder Landwehr) bis auf 70,000 M. gebracht werden. Der gewöhnliche Dienst amCsrdon erfodert 4200 M.; wenn Unruhen in der Türkei, oder Anzeigen der Pestvorhanden sind, 6800 M.; wenn die Gefahr sich nähert, 10,000 M., welchebinnen 8 oder 14 Tagen abgelöst werden. Im billigsten Falle ist durchschnittlich derGrenzer dem Staate jährl. 100 Tage Kriegsdicnstleistung schuldig. Die Eink. derGrenze betrugen im I. 1820: 1,553,000 Gld.C.-M. Dagegen kostete die Grenze2,457,900 Gldn. C.-M. und davon die Unterhaltung der Grenztruppe 1,384,800Gldn. (Vgl. auch Militairgrenze.) Die ökonomische Einrichtung des östr.Heeres hat Hübler, die Dienstverfassung desselben hat Bcrgmayer (Wien 1821)dargcstellt. Reichhaltig ist des Hauptmanns SchelsOstreich, militair. Zeitschrift".Die beste Charte vom östreich. Kaiserthum ist die im lopograph. Bureau des k. k.Generalquarliermeistcrstabes, unter Leitung des Obersten Fallon, entworf. Chartein 9 Bl. (Wien 1X22).

Nach dieser Charte umfaßt die östreich. Monarchie. I. Die östreichischenErbstaaten, welche einen Bestandtheil des deutschen Bundes ausmachcn,enthalten: 1) das Erzherzogth. Östreich (709 UM., 2,075.400 E.): »)Östreich unter der Ens oder Nicderöstreich, 369 IZM., 1,120,000 E., niit derHauptst. Wien; b) Östreich ob der Ens, oder Obrröstreich, wozu auch der Inn-,der Hausruck- und der Salzach- oder Salzburgerkreis (das Herzogth. Salzburg,s. d.) gehören, 340 ZM., 790,000 E.; 2) das Herzogth. Steiermark, 399IHM., 840,000 E.; 3) die gefürst. Grafsch. Tirol, mit den von Salzburg ge-irrnnten Theilen und den vorarlbergischen Herrschaften (ohne Weiler) 519 sZM.,

775.000 E.; 4) das Königreich Böhmen, mit Egcr und Asch, 956 IZM.,

3.673.000 E.; 5) die Markgrafsch. M ähre n mit östr. Schlesien, 481 HsM.,.1,991,000 E.z 6) das in Galizien liegende, aber als ehem. böhm. Lehen und schle-sisches Fürstenrh. zu dem deutschen Bunde mitgerechneke Herzogth. Auschwitz,87 ssM.. 335,190 E.; 7) das Könige. Jllvr'ien, 520 IZM, 1,130,000 E.,cs begreift: ») das Gubernium von Laibach, oder die Hcrzoglhümer Krain undKarnthen; b) das GouvernementSgebiet von Triest, oder das Seeküstcnland (153IZM., 380,000 E.). II. Die ungarischen Erbstaatcn (5904 IHM.,

II, 900.000 E.) begreifen: n) das Königr. Ungar», mit den Provinzialbezirkender Könige. Slawonien und Kroatien, zusammen 4180 IZM., 9,472,000E.; b) das Großfürstenth. Siebenbürgen (ohne dessen Militairgrenze) 866IZM., 1,440,000 E.; o) die Länder der östr. Militairgrenze: 1) in Kroatien, das1824 vereinigte Banal-, Warasdiner- und Karlstadter Kencralcvmmando, undzwar die Banalgrenze. 47 IHM., 96,000 E., die beiden Gencralate: 237 UM.,301,200 E.: 2) in Slawonien, 139 IHM., 244,000 E.; 3) die ungarische undbanatische Militairgrenze, 182 UM., 205,000 E.; 4) die stebenbürg. Militair-grenze, 253 sZM., 147,300 E. Ui. Dalmatien mit Ragusa und Cattaro,275 sZM., 377,000E. IV. DaS lombardisch-venetianischc König-reich, 851 sZM., 4,280.000 E. V. Das Königreich Galizien und Lodo-mcrien, mit der Bukowina, 1540 ZM, 4,320,000 S. Zusammen also ent-hält die östreich. Monarchie 12,250, oder nach Hassel 12,151 ZM, und nachAngaben von 1829 gegen 324 Will. E. Außerdem enthalten die Besitzungen her