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8 (1830) O bis Q
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Ostr ich (Geschichte seit 1815)

gesttz'cn Dcrmögcnsfcnzügigkeit) 1820 das Abzugsrecht zwischen seinen und denübrigen deutschen Bundesstaaten aufgehoben und den Abschluß der Elbeschiff-fahrtsacte (s. d.) zu Dresden 1821 und zu Hamburg 1824 mit zu Stande ge-bracht hat. Unter den einzelnen deutschen Staaten haben sich besonders Sachsen undBaiern durch engere Familienbande (1819 und 1824) dem Hause Ostreich näherangeschlossen. Die Gemahlin des Prinzen Friedrich v. Sachsen ist nämlich eine T.des Kaisers Franz. Sodann hat sich (am 4. Nov. 1824) der zweite kaiserl. Prinz,der Erzherzog Franz (geb. 1802), mit der Prinzessin Sophie v. Baiern, Halb-schwester der Kaiserin v. Ostreich, vermählt. ( DaS Kaiserhaus Ostreich blüht ge-genwärtig in 22 männlichen Zweigen)

Unter den fünf Hauptmächten, welche auf den Congreffen zuTroppau 1820,Laibach 1821 und Verona 1822 (s. d.) das Wort der Entscheidung über diepolitische Lage Neapels, PiemontS, Spaniens und Griechenlands aursprachen, warOstreich dem Range nach die erste; auch führte es durch den Hofcath Gentz (s. d.)das Protokoll der Sitzungen. Die innigste Übereinstimmung verband hier die dreierhabenen Stifter des heil. Bundes zucAufrechlhaltung des legiiimenpolitischen Zu-standes von Europa. Daher vollzog Ostreich die Beschlüsse des CongreffeS in Hin-sicht Neapels und Piemonts (s. Revolution von). So ward OstreichsRath und Beistand für die Regierungspolitik aller Italien. Staaten ein schützenderLeuchtlhurm. Dieser Einfluß bewährte sich auch in Der schweizerischen Eidgenossen-schaft. Bei dein Sonverainctätsstreite Portugals mit Brasilien war das mit demKaiser v. Brasilien durch Familienbandc verknüpfte Ostreich der von Großbritannienvermittelten Unabhängigkeit des neuen Kaiserthums nicht entgegen, und der ZnfantD. Miguel beschwor in Wien die portugiesische Constitution vom I. 1826. DemBunde Rußlands, Großbritanniens und Frankreichs zur Pacisication Griechenlands(voni 6. Juli 1827) ist Ostreich nicht beigetrete» ; vielmehr schien cs dem Staatö-voriheile Ostreichs angemessen zu sein, daß die Griechen nicht zur Unabhängigkeit ge-langten; vorzüglich wenn der Untergang der Pforte, deren Macht der wiener Con-greß für einen nölhigen Ring in der Kette der europäischen Staaten erklärt hatte,eine Vergrößerung Rußlands zur Folge haben sollte. Diese Macht drückt schon ge-nug auf Ostreichs offene Grenzen. Würde cs noch davon im vollen Halbkreise um-schloffen, so wäre sein Handel nach der Moldau und Walachei ganz gelähmt. Ebensowenig kann Ostreich einen demokratischen Freistaat in Südostcn dulden, der Ungarnund Siebenbürgen so nahe, mittelst der Religion ein geheimes Band durch «Serbienund die südlichen ungarischen Provinzen fortwcbt. überdies erscheint dem östr. Cabi-net die Erhebung des hellenischen Volks, bei den inner» Spaltungen und bei derRohheit der Nation, als von sehr zweideutiger Art. Darum sah sich auch Ostreichgenöthigt, seinen Seehandel im ägaischen Meere gegen die Seeräuber unter griech.Flagge durch ein eigenes Geschwader von Kriegsschiffen zu beschützen. Obgleich dieRechte der Pforte anerkennend, behauptet cs dennoch die strengste Neutralität. Alssich der Anführer der Hctairie in der Moldau, Fürst Alep. Bpsilantis, auf das ostr.Gebiet begeben hatte, ließ cs ihn zu Munkatsch, dann in Theresienstadt als Staats-gefangenen verwahren, und setzte ihn erst 1827 in Freiheit. Es untersagte dieHülssvercine und Sammlungen an Geld zu Gunsten der Griechen, es verbotdie Waffendurchfuhr sowie den Durchzug der Griechen aus Rußland und derPhilhellenen durch Ostreich nach einem Hafen im adriatischen Meer u. s. w.Dagegen beförderte es als vermittelnde Macht durch seinen Jntcrnunciuö inKonstantinopel (Freiherrn von OttenfelS seit 1822) die Bemühungen des bri-tischen Botschafters zur Ausgleichung der streitigen Verhältnisse zwischen Ruß-land und der Pforte, und bewirkte dadurch den Abschluß der Convention zu.Ackerman 1826. (S. Osmanischcs Reich.) Vorher schon hatte

iS von der Pforte eine Herabsetzung der Durch - und EinaangsMe erlangt;