136 Oömanischcs Reich (statist.)
In, Juni 1827 ward jedoch den Paschas in den Provinzen die oberste Civilvecwal-Lang entzogen, und eigne CivilgouverneurS wurden in den Provinzen ernannt. Inmilitairischer Hinsicht wird jeder Paschalik in Sandschacks abgelheilt. Beim Ans-bruche eines Krieges mußten bisher die im Sandschack wohnenden Zcnsttscheri (s.Jani tscharcn), Spahi, Zaiins (s. d.) und Timariolen sich bei dem Sand-schackbeg cinsindcn, der die Befehle des Pascha erwartete. Die Paschaliks werdenferner in Musselimliks, Woiwodoliks und Agaliks abgetheilt. In einigen Gegen-den, z. B. in Griechenland, sind einzelne Musselimliks und Agaliks von den Pa-schas völlig unabhängig, sodaß die Befehlshaber dieser Bezirke, mit Ausnahme derJustiz, jedes Regierungsrccht ausübcn dürfen; auch sind verschiedene dieser Stel-len gewissen Familien auf ewige beiten überlassen. Die Quelle aller Staats-, Ci-vil- und Criminalgcsctzc ist der Koran; außer dem Gesetzbuch,; (Multcka) gelten inden Gerichtshöfen die vielen Auslegungen der Ulcma. Der Mufti ist nicht alleinoberster Priester, sondern auch der höchste Ausleger der Gesetze. Seine Entschei-dungen (Fetfahs) werden gesammelt. Das höchste Gericht, Diva» Chaneb, wirdvom Großvesicr 4 Mal wöchentlich in seinem Palaste, oder in dessen Abwesenheitvom Tschausch-Baschi gehalten. Die nicdcrn Gerichte verwaltet in den größer»Städten der Molla, in kleinern der Kadi. Unter ihnen stehen die Musselims oderVollstrecker der Urtheilc. Die Rechtspflege ist ebenso einfach als schnell und streng.Gewöhnliche Strafen sind die Bastonadc (Stockschlägc), Hängen, Ersäufen, Er-drosseln, Spwßcn. Der Zeugcnkauf ist das größte Gebrechen. An der Spitzedes Kirchenstaats steht der Sultan als Khalif, und in dessen Namen derMufti, welcher vom Großherrn ein - und abgesetzt wird. In größer» Städten er-nennt der Mufti Untermuftis. Nach ihm sind die Kadileskier, Mollas und Ka-dis die wichtigsten Glieder dcr Ulema. Die Pricstcrschaft thcilt sich in Welt - undKlostergeistliche. Jene (die Jmans, Dam'schmende und Talismane) verrichtenden Gottesdienst in den Moscheen, Dschamis (vom Großherrn in den Hauptstäd-ten erbaute Tempel) und MetschctS. Diese, die Derwische, bilden 30 verschie-dene Orden oder Brüderschaften. Alle andre Religionsparteien haben, obgleichverachtet und bedrückt, freie Ausübung ihrer Religion in ihren Tempeln und stehenunter Patriarchen, Erzbischöfen und Bischöfen. Die Staatseinkünfte flie-ßen in den Miri oder Staatsschatz und betragen nach Campenhausen gegen 84 Bcutel oder 42 Mill. Piaster (zu 10 Gr. 4 Pf.), nach Eton 40t Mill. Gulden, diedurch den Kharadsch (sowol Kopfsteuer der Ungläubigen, als auch Steuer vom Er-trage der Grundstücke der Ungläub.), den Zehent (den die Moslemin zu den Aus-gaben des Gottesdienstes entrichten), durch Vermögenssteuern, Zölle, Monopole,Bergregal und Münze, Provinzialtaxen und den Tribut der Hospodarc der Mol-dau und Walachei aufgebracht werden. Der Miri hat gegen 70 Mill. GuldenSchulden; er schuldet das Meiste dem von ihm verschiedenen Schatze des Sultans,Jtsch Hazne, in welchen die Pachtgelder der Domaincn, die Geschenke und Er-pressungen, sowie die Rcichthümcr der entsetzten Staatsbeamten fließen. Die Land-macht bestand (nach dem russ. „Invaliden") im Mai 1828 aus 68,000 M. euro-päisch-orgamsirter Truppen, und mit den übrigen 138,000 M. Jnfant.; ferneraus 40,400 M. einzelner Corps, und aus 196,500 M. Reiterei; zusammen374,900 M., wovon 240,000 M. im Felde den Russen gcgenüberstchen konnten.Oberster Feldherr ist der Großvesier; die einzelnen Corps befehligen die Agas; dieProvinzialtruppen die Paschas und Sandschacks. Für die Ofsicicre der Seemacht,welche im Mai 1828 aus 24 Linienschiffen, 21 Freg., 40 kleinern Fahrzeugenmit 2000 Kanonen und 5200 Matrosen bestand, und die der Kapudan Paschabefehligt, hatte Selim III. eine mathematische Schule errichtet. Da geborene Tür-ken noch jetzt in den militairischen Republiken Tripolis, Tunis und Algier (s.Bar-haresken) die Herren spielen, so stehen auch diese Staaten unter der Hoheit des